Mercedes-Abgasskandal GLK 220 CDI – vom freiwilligen Rückruf zum verpflichtenden Rückruf

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Nachdem der Dieselbetrug nun auch bei immer mehr Fahrzeugen der Daimler AG bei ihrer Marke Mercedes auftritt und die Gerichte deutschlandweit die eingebauten Thermofenster immer kritischer sehen und positiv für die Verbraucher entscheiden, ist es überaus wichtig, dass die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, insbesondere der Motorentypen OM 6 51 und OM 642, kritisch werden und vor allem die freiwilligen Rückrufaktionen, zu denen vonseiten der Daimler AG aufgerufen wird, in einem anderen Licht sehen.

Die neue Mercedes-Masche ist es anscheinend, die freiwilligen Rückrufe, quasi nebenbei, zu erklären um dann, im Nachgang, die Verbraucher doch noch durch einen verpflichtenden Rückruf zum Softwareupdate zu zwingen.

Bei einem aktuell vorliegenden Fall in der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München handelt es sich hierbei um einen GLK 220 CDI, Baujahr 2013, Euro 5, dessen Besitzer erst im März 2019 die Aufforderung erhalten hat, ein freiwilliges Update durchzuführen, wobei er dann nachdem das Update nicht durchgeführt wurde, im August 2019 einen verpflichtenden Rückruf erhielt.

Beachtlich ist, dass die Gerichte in Deutschland, vordringlich das Landgericht Stuttgart – sowohl bei einem freiwilligen Rückruf wie auch selbstverständlich bei einem verpflichtendem Rückruf – von einer verbotenen Abschaltvorrichtung ausgeht und die Argumentation der Daimler AG betreffend der Thermofenster nicht akzeptiert.

Mercedes wird deshalb in der Regel zur Rücknahme des Fahrzeugs, meist unter Abzug einer geringen Nutzungsentschädigung, zuzüglich eines Strafzins ab Datum des Kaufpreises verurteilt.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaiger Schadensersatzforderungen.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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