Mercedes-Abgasskandal um Vito, GLC 220d und C-Klasse 220d (Euro 6)

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Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes deutschlandweit 238.000 Diesel-PKW zurückrufen. Die KBA-Zwangsmaßnahme betrifft neben dem Vito Tourer mit 1,6 Liter Hubraum auch den GLC mit 4-Zylinder-Rehenmotor (OM651, ab 2015) und die zwischen 2014 und 2016 gebauten 220d der C-Klasse, ebenfalls Euro 6 und OM651.

Damit sind auch zwei so genannten „Masseklassen“ betroffen, denn der GLC und die C-Klasse gehören zu den Verkaufsschlagern der Daimler AG. Für Mercedes bedeutet der Rückruf den offiziellen Einstieg in den Abgasskandal. Daimler-Chef Zetsche hat seit Jahren beteuert, dass Mercedes keine „Defeat Devices“ benutze und die jetzt bemängelten Abschaltvorrichtungen nur im Rahmen des gesetzlich erlaubten Bauteileschutzes verwendet wurden.

Eine Klage gegen die Entscheidung von Bundesverkehrsminister Scheuer will er aber nicht einlegen – entgegen vorhergehender Ankündigungen. Juristisch offene Fragen sollen jetzt im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen die Entscheidung des KBA geklärt werden.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung hat schon vor dem Rückruf potentielle Opfer des Mercedes-Abgasskandals in der juristischen Auseinandersetzung begleitet: „Die Fälle befinden sich aktuell in der Beweisaufnahme – ob die Beteiligung eines Gutachters jetzt weiterhin notwendig ist, obliegt der Entscheidung der Gerichte – in Zukunft wird die Betroffenheit nicht mehr in dieser Form nachgewiesen werden müssen. In neu aufzunehmenden Verfahren stehen die Chancen nun ähnlich gut, wie in VW EA189 Fällen – mit einem großen Unterschied: Die Mercedes-Fälle verjähren erst in drei Jahren!“

Die Rückrufe dürften nun bislang auch zögerliche Rechtsschutzversicherungen auf Deckungskurs bringen. Für nicht versicherte Mercedes-Fahrer empfiehlt Dr. Hartung eine Prozesskostenfinanzierung, die über die IG Dieselskandal abgewickelt werden kann. Hier ist der Jurist aus Mönchengladbach Kooperationsanwalt für den PLZ-Bereich 4.

Anspruchsgrundlage für betroffene Diesel-Besitzer ist neben dem großen Wertverlust beim Wiederverkauf vor allem ein technischer Aspekt. Mercedes muss Abschaltvorrichtungen deaktivieren, die dem Schutz von Bauteilen dienen. Im Umkehrschluss bedeutet die Abschaltung eines für die Lebenserwartung und die Zuverlässigkeit eines Fahrzeuges systemrelevanten Bauteiles, bzw. einer Steuerung, natürlich ein erhebliches Betriebs- und Kostenrisiko.

Bei Fahrzeugkäufen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, empfiehlt sich ein schnelles Handeln, da die Gefahr des Ablaufes der Gewährleistungspflicht besteht.

Dr. Hartung steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.


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