Mercedes Diesel Abgasskandal OLG Koblenz stellt zwei unzulässige Abschaltvorrichtungen beim E220 CDI fest

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Mercedes Diesel Abgasskandal OLG Koblenz stellt zwei unzulässige Abschaltvorrichtungen fest

Schon lange ist klar dass der Diesel Abgasskandal in die zweite Runde gegangen ist. Dies insbesondere nach dem Urteil des BGH vom 26.6.2023.Fast flächendeckend verurteilen nun die Oberlandesgerichte die Fahrzeughersteller zu Schadensersatz.

In dem vor dem Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U269/22 von den Rechtsanwälten Klamert&Partner München geführten Verfahren hat das Gericht die Mercedes Benz AG zu einem Schadensersatz i.H.v. 3.720 € verurteilt.

Die Klägerin erwarb im Jahre 2011 einen Mercedes Typ E220 CDI Euro 5, als Neuwagen in dem der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut ist. Von Seiten des KFB lag kein verpflichtender Rückruf vor.Im Rahmen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme wurde ein Software Update im Jahre 2019 installiert. Die Klägerin veräußerte im Jahre 2020 das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 198.987 km zum Preis von 7000 €. Das Landgericht Koblenz hat im Vorfeld die Klage abgewiesen.

Unstreitig liegen bei dem Fahrzeug sowohl ein sogenanntes Thermofenster wie auch die sogenannte Kühlmittel soll Regelung (KSR) vor. Demnach ist auch davon auszugehen, dass für das streitgegenständliche Fahrzeug eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung erteilt wurde, da unzulässige Abschaltvorrichtungen vorliegen. Nach Meinung des Gerichts hat die Gegenseite ausreichend vorgetragen, dass  bei dem sogenannte Thermofenster ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt und deshalb diesbezüglich keine Verurteilung möglich ist. Allerdings gilt dies nicht für die  KSR. Zwar wurde von der Beklagten vorgetragen, dass sie sich in einem Verbotsirrtum befunden haben. Jedoch kann sich die Beklagte hier, weder auf eine tatsächlich erteilte, noch auf eine hypothetische Genehmigung zu ihrer Entlastung im Hinblick auf die Unvermeidbarkeit ihres hier unterstellten Verbotsirrtums berufen. Es ist offensichtlich, dass das Kraftfahrtbundesamt die KSR beim streitgegenständlichen Fahrzeug beanstandet hat und wegen dieser Funktion nachträgliche Nebenbestimmungen erlassen hat, auch wenn die Beklagte nicht verpflichtet wurde, einen Rückruf durchzuführen. Fakt ist aber, dass das Kraftfahrtbundesamt das KSR jedenfalls nicht genehmigt hätte. Das Verbotsirrtum der Beklagten war mithin durch eine Erkundigung beim KBA als zuständige Genehmigungsbehörde vermeidbar. Somit wurde eine unrichtige Übereinstimmungsbescheinigung erteilt. Richtigerweise verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz somit die Mercedes Benz-GROUP zum Schadensersatz, selbst wenn das Software Update aufgespielt wurde und wenn das Fahrzeug mit vielen  Kilometern, in der Zwischenzeit verkauft wurde.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern sowie gegen BMW, Fiat, Opel oder auch Mercedes  vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder einen Schadensersatz im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

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Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die  Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. 

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit knapp 15.000 Mandanten von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigten und erzielt in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und/oder Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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