Mercedes droht Klagewelle im Dieselskandal – LG Stuttgart erachtet "Thermofenster" als unzulässig

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LG Stuttgart urteilt im Dieselskandal

Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller Mercedes Benz AG am Donnerstag gleich in drei Fällen wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt. Die Stuttgarter Richter sprachen drei Mercedes-Besitzern Schadensersatz zwischen 20.000 und 45.000 Euro zu und zwar mit der Begründung, dass in den betroffenen Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung Einfluss auf das Emissionsverhalten nimmt.

Rechtlich unzulässige Abschaltvorrichtung

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes Berufung einlegen wird. Daimler erklärt, dass man die Urteile „nicht nachvollziehen könne“. Mercedes hatte die bekannten Systeme immer als notwendigen „Bauteileschutz vor Überhitzung“ bezeichnet und eine bewusste Manipulation bestritten. Dennoch bewertet das Gericht in Stuttgart die sogenannten „Thermofenster“ bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren in seinen Urteilen als unzulässige Abschalteinrichtungen. Der Begriff „Thermofenster“ steht für ein Verfahren, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Nachdem die Urteilsgründe des LG Stuttgart zu den Mercedesurteilen vorliegen, ist zu ergänzen, dass es sich dabei um die Fahrzeuge Mercedes Benz E 250 CDI, C 250 D und C 200 handelt, die mit den Motoren OM 651, Euro 5 bzw. OM 626, Euro 6 ausgestattet sind. Hier wurden den Klägern ganz erhebliche Summen an Schadensersatz zugesprochen (von rund 17.000 € bis 39.000 €), zumal die Stuttgarter Richter den dortigen Geschädigten nicht nur den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zugesprochen haben, sondern auch eine Verzinsung des Kaufpreises mit 4 % ab Erwerbszeitpunkt. Dies allein macht im Fall des Mercedes Benz Typ E 250 CDI BlueEfficiency rund 11.500 € allein an Zinsen aus, die den dortigen Klägern neben dem Kaufpreis von Mercedes erstattet werden müssen. Das Gericht hat diesen Anspruch – was soweit ersichtlich im Dieselskandal bisher lediglich das LG Essen so gemacht hat – auf § 849 BGB gestützt. Danach hat die Mercedes Benz AG den dortigen Kläger durch eine unerlaubte Handlung nach § 826 BGB zur Bezahlung des Kaufpreises bestimmt, weshalb der Autobesitzer eine Verzinsung des Kaufpreises nach § 849 BGB verlangen kann.
 Wichtig in den Urteilen ist weiterhin, dass das Gericht festgestellt hat, dass eine Abgasrückführung, die zur Reduktion des Stickstoffausstoßes (NOx) in einem Kfz eingesetzt wird und welche bei niedrigen Außentemperaturen reduziert bzw. einfach abgeschaltet wird, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der VO 715/2007 darstellt. Temperaturen drosselt, um schädliche Ablagerungen im Motor vorzubeugen.

Mercedes steht vor Klagewelle

„Damit steckt Mercedes Benz als Premiumhersteller tiefer im Dieselskandal als bislang angenommen, so die Einschätzung des Berliner Fachanwaltes Dr. Storch. „Denn die Stuttgarter Urteile beziehen sich grundsätzlich auf die komplette Schadstoffklasse 5, weil mit Einführung der entsprechenden Motorentechnik Mercedes bei den Vier- und Sechszylindermodellen auf das „Thermische Fenster“ setzte. Der Stuttgarter Autobauer hatte sich Rechtfertigung der unstrittig vorhandenen Abschaltvorrichtung immer auf geltendes EU-Recht berufen. „Viele Käufer von Mercedes-Diesel-Pkws hätten nur auf eine derartige Entscheidung gewartet“, so Dr. Storch und „würden jetzt auf die Klagewelle aufspringen“.

Rechtsanwalt Dr. Storch empfiehlt unschlüssigen Mercedes-Kunden, nun aktiv zu werden und sich mit Klagen gegen Mercedes gegen die drohenden Wertverluste und Fahrverbote zu wehren. Die Berliner Kanzlei DR. STORCH & Kollegen ist bereits im VW-Skandal für ihre Mandanten tätig geworden.



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