Mieter lädt E-Auto am Hausstrom: Darf der Vermieter fristlos kündigen?

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Ein Vermieter kann nicht ohne Weiteres kündigen, wenn Mieter ihr Elektroauto über den Allgemeinstrom des Hauses aufladen. Ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen (Az. 22 C 157/23) hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung in einem solchen Fall unwirksam ist, insbesondere wenn der entstandene Schaden unter 50 Euro liegt. Eine vorherige Abmahnung ist zwingend erforderlich.

Wann ist eine Kündigung bei Stromdiebstahl gerechtfertigt?

Grundsätzlich kann das unerlaubte Nutzen des Allgemeinstroms eine Vertragsverletzung darstellen. Allerdings muss der Schaden erheblich sein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. In diesem Fall waren es lediglich 10 Ladevorgänge, die zu Kosten von 34,80 bis 42,00 Euro führten. Die Richter sahen dies als geringfügig an.

Muss der Mieter die entstandenen Kosten übernehmen?

Ja, der Mieter ist verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten zu tragen. In diesem Fall boten die Mieter an, pauschal 600 Euro als Wiedergutmachung zu zahlen, was deutlich über den entstandenen Kosten lag. Dadurch zeigte sich der Mieter einsichtig und bereit, den Schaden auszugleichen.

Warum war die Kündigung unwirksam?

Das Gericht entschied, dass eine Abmahnung vor der Kündigung hätte erfolgen müssen. Da der Mieter sein Fehlverhalten sofort einstellte und keine Wiederholungsgefahr bestand, konnte keine außerordentliche Kündigung erfolgen. Außerdem war der Schaden als geringwertig einzustufen.

Fazit: Was sollten Mieter und Vermieter beachten?

Eine Kündigung wegen Stromdiebstahls ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Schaden erheblich ist und eine Abmahnung vorausgegangen ist. Mieter sollten bei einem Fehlverhalten stets zur Wiedergutmachung bereit sein, um den Hausfrieden zu wahren.


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