Mieterhöhung unwirksam wegen zu kleiner Schrift: Das Urteil des LG Darmstadt und was Mieter wissen müssen

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Das Landgericht Darmstadt hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2024 (Az.: 8 S 7/23) eine Mieterhöhung für unwirksam erklärt – und das aus einem überraschenden Grund: Die Mitteilung der Mieterhöhung war in einer zu kleinen Schriftgröße verfasst. Doch was bedeutet das für Mieter und Vermieter? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die Anforderungen an eine wirksame Mieterhöhung und wie das Gericht die Rechte von Mietern gestärkt hat.

Der Fall: Mieterhöhung wegen Modernisierung – und eine unleserliche Mitteilung

Im verhandelten Fall wehrte sich eine Mieterin gegen eine Mieterhöhung, die auf Modernisierungsmaßnahmen gestützt wurde. Die Vermieterin, vertreten durch die A Kundenservice GmbH, hatte die Miete nach umfassenden Bauarbeiten angehoben. Doch die Mieterin stellte die Berechnung der Erhöhung infrage, da die Maßnahmen nicht vollständig abgeschlossen waren. Zudem verlangte sie Rückzahlungen aufgrund von Mietminderung wegen erheblicher Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten und nicht nachvollziehbar abgerechneten Betriebskosten.

Gerichtsurteil: Mieterhöhung wegen unzureichender Lesbarkeit unwirksam

Das LG Darmstadt entschied, dass die Mieterhöhung unwirksam sei. Der Grund: Die Mitteilung der Erhöhung war in einer Schriftgröße verfasst, die für die Mieterin nicht hinreichend lesbar war. Das Gericht betonte, dass Mieterhöhungen für die Mieter klar und verständlich sein müssen – dazu gehört auch eine ausreichend große und gut lesbare Schrift.

Wichtige Punkte aus der Urteilsbegründung:

  • Formelle Anforderungen nicht erfüllt: Die zu kleine Schriftgröße verstieß gegen die Transparenzanforderungen des Mietrechts.

  • Unvollendete Modernisierungsmaßnahmen: Die angekündigten Baumaßnahmen waren zum Zeitpunkt der Mieterhöhung noch nicht vollständig abgeschlossen.

  • Recht auf Mietminderung bestätigt: Aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten war die Mietminderung berechtigt.

  • Unzureichende Betriebskostenabrechnung: Die Vermieterin konnte die abgerechneten Kosten nicht nachvollziehbar belegen.

Rechtliche Grundlagen: Form und Lesbarkeit einer Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) muss schriftlich erfolgen und nachvollziehbar begründet werden. Dabei müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  1. Nachvollziehbare Erläuterung: Der Mieter muss erkennen können, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und wie diese die Miete beeinflussen.

  2. Lesbarkeit: Die Schriftgröße sollte mindestens 12 Punkt betragen. Zu kleine Schriftgrößen erschweren das Verständnis und können die Wirksamkeit der Erhöhung gefährden.

  3. Nachweise zu den Kosten: Der Vermieter muss auf Verlangen Belege vorlegen, aus denen die Modernisierungskosten hervorgehen.

Praxistipps für Mieter: So erkennen Sie formelle Fehler bei einer Mieterhöhung

  • Prüfen Sie die Lesbarkeit: Ist der Text schwer zu lesen oder in sehr kleiner Schriftgröße verfasst, könnte dies ein formeller Mangel sein.

  • Verlangen Sie Nachweise: Bitten Sie um Einsicht in die Kostenaufstellungen für Modernisierungsmaßnahmen.

  • Modernisierungsmaßnahmen überprüfen: Wurden die Maßnahmen tatsächlich abgeschlossen? Eine Erhöhung darf erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

  • Mietminderung bei Beeinträchtigungen: Baustellenlärm, Schmutz oder eingeschränkte Nutzung rechtfertigen unter Umständen eine Mietminderung.

Was bedeutet das Urteil für Vermieter?

Vermieter sollten sicherstellen, dass Mieterhöhungen gut lesbar und verständlich formuliert sind. Eine klare Struktur, angemessene Schriftgröße und vollständige Angaben zu den Modernisierungskosten sind essenziell. Andernfalls riskieren sie, dass die Mieterhöhung wegen formeller Mängel unwirksam ist.

Fazit: Lesbarkeit ist kein Detail – sie ist entscheidend

Das Urteil des LG Darmstadt zeigt: Die formellen Anforderungen an eine Mieterhöhung sind nicht bloße Formalitäten, sondern dienen dem Schutz der Mieterrechte. Eine zu kleine Schriftgröße kann eine Mieterhöhung unwirksam machen. Mieter sollten Mitteilungen zur Mieterhöhung daher genau prüfen, während Vermieter auf eine transparente und leserfreundliche Gestaltung achten sollten.

Sie haben Fragen zu einer Mieterhöhung? Lassen Sie im Zweifel die Rechtmäßigkeit von mir als Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht prüfen. Denn wie das aktuelle Urteil verdeutlicht, steckt der Teufel oft im Detail – und manchmal auch in der Schriftgröße.

Foto(s): Titelbild von Mohamed Hassan auf Pixabay


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