Mietminderung bei Schimmel: Ihr Recht als Mieter

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Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein gesundheitliches Risiko, sondern auch ein häufiger Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Als spezialisierte Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte als Mieter geben und erklären, wie Sie bei Schimmelbefall eine Mietminderung geltend machen können.

1. Schimmelbefall als Mietmangel

Schimmelbildung ist ein klassischer Mangel im Sinne des Mietrechts. Befindet sich Schimmel in der Wohnung, kann dies die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und gesundheitliche Probleme hervorrufen. Daher sind Mieter nicht verpflichtet, den vollen Mietpreis zu zahlen, wenn sie von einem solchen Mangel betroffen sind.

2. Höhe der Mietminderung

Die genaue Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere und Ausdehnung des Schimmelbefalls ab. Während kleine Schimmelflecken eine Minderung von 5% rechtfertigen können, kann bei großflächigem Befall oder in besonders sensiblen Bereichen wie Schlafzimmern die Minderung deutlich höher ausfallen.

3. Beweispflicht und Dokumentation

Bevor Sie eine Mietminderung durchführen, sollten Sie den Schimmelbefall dokumentieren. Fotografieren Sie die betroffenen Stellen und informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel. Das Datum der Meldung ist entscheidend, da die Mietminderung in der Regel erst ab diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden kann.

4. Schuldfrage und Schimmelursache

Die Ursache des Schimmelbefalls spielt eine entscheidende Rolle. Ist der Schimmel durch bauliche Mängel oder mangelnde Dämmung entstanden, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Haben Sie als Mieter jedoch durch falsches Lüften oder Heizen zum Schimmelbefall beigetragen, kann Ihr Minderungsrecht eingeschränkt sein.

5. Anwaltliche Unterstützung

Es empfiehlt sich, bei Schimmelbefall und der Absicht, eine Mietminderung durchzuführen, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht kann Sie kompetent beraten, Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gegenüber dem Vermieter durchsetzen.

Fazit: Schimmel in der Wohnung stellt einen erheblichen Mietmangel dar. Als Mieter haben Sie das Recht, die Miete unter bestimmten Voraussetzungen zu mindern. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

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