Mietnachzahlung führt nicht zur Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.10.2021 entschieden, dass eine Nachzahlung des Mietrückstandes innerhalb der gesetzlichen Schonfrist von 2 Monaten lediglich zu der Unwirksamkeit einer außerordentlich, fristlosen Kündigung führt, jedoch nicht zu einer Heilung einer ordentlich, fristgerechten Kündigung, die gleichzeitig, hilfsweise wegen desselben Zahlungsverzuges erklärt wurde.

Mit dieser Entscheidung bestätigte der BGH seine bisherige Rechtsprechung und erteilte einer gegenteiligen Auffassung des Landgerichts Berlin als Vorinstanz eine klare Absage.  

Dem Urteil lag im Wesentlichen der Sachverhalt zugrunde, dass ein Wohnungsmieter über mehrere Monate die Miete nicht vollständig gezahlt hatte. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis außerordentlich, fristlos und zugleich hilfsweise ordentlich, fristgerecht. Anschließend erhob er eine Räumungsklage. Der Mieter zahlte den Mietrückstand vollständig innerhalb der mit der Rechtshängigkeit der Räumungsklage beginnenden Schonfrist von 2 Monaten nach.

Der BGH urteilte, dass gemäß dem Wortlaut des § 569 III Nr. 2 Satz 1 BGB und aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers nur die fristlose Kündigung infolge der rechtzeitigen Nachzahlung des gesamten Mietrückstandes unwirksam wird. Der § 569 III Nr. 2 S. 1 BGB gilt jedoch nicht für die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung. Trotz der Nachzahlung bleibt die fristgerechte Kündigung grundsätzlich wirksam. 

Allerdings muss bei der fristgerechten Kündigung der Zahlungsverzug immer eine schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters darstellen. Der Mieter kann sich daher auf eine wirtschaftliche Notlage, z.B. durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, berufen.  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fred Dorsemagen

Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist das Gebot fairen Verhandelns zu beachten. Dies hat das ... Weiterlesen
Oftmals werden zwischen Kaufinteressenten und Eigentümern, die ihre Immobilie verkaufen möchten, Reservierungsvereinbarungen geschlossen. Darin verpflichten sich die potentiellen Käufer, ein ... Weiterlesen
Der Bundesgerichtshof hat am 18.01.2017 entschieden, dass ein Mieter, der seine Wohnung nach einer wirksamen Kündigung verspätet an den Vermieter zurückgibt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

21.09.2022
Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist wohl eines der schlimmsten Dinge, die Mietern passieren können. Gerade in ... Weiterlesen
17.11.2022
Die ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen bereitet in der Praxis viele Probleme. Mieter halten sich häufig ... Weiterlesen
09.09.2022
Die bestellte Hausverwaltung ist nie erreichbar und kommt ihren Pflichten nicht nach: Das ist nicht nur lästig für ... Weiterlesen