Mietpreisbremse bleibt verfassungsgemäß – Was bedeutet das für Vermieter?
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Ist die Mietpreisbremse noch gültig?
Ja! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18.12.2024 (Az. VIII ZR 16/23) entschieden, dass die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete weiterhin verfassungsgemäß ist. Damit bleibt die sogenannte Mietpreisbremse bestehen und kann von den Bundesländern weiterhin angewendet werden.
Warum wurde die Mietpreisbremse überhaupt angefochten?
Vermieter argumentierten, dass die Begrenzung der Miethöhe einen unzulässigen Eingriff in ihr Eigentumsrecht (Art. 14 GG) darstelle. Ursprünglich war die Mietpreisbremse auf fünf Jahre befristet. Doch durch spätere Gesetzesänderungen wurde eine Verlängerung ermöglicht, was Vermieter als „Kettenregelung“ kritisierten. Sie befürchteten, dass ihnen dauerhaft höhere Mieteinnahmen entzogen werden.
Was sagt der BGH zur Verfassungsmäßigkeit?
Der BGH entschied, dass die Mietpreisbremse weiterhin verhältnismäßig sei. Das Ziel des Gesetzgebers – bezahlbaren Wohnraum in angespannten Märkten zu erhalten – sei legitim. Zudem müssten Vermieter auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts stets mit gesetzlichen Änderungen rechnen. Ihr Vertrauen darauf, dass eine Mietpreisbegrenzung nach einer bestimmten Zeit automatisch entfalle, sei daher nicht schützenswert.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für Vermieter?
- Mietpreisbremse bleibt gültig: In bestimmten Städten und Regionen dürfen Mieten bei einer Neuvermietung nur maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).
- Gesetzliche Änderungen möglich: Vermieter müssen damit rechnen, dass die Mietpreisbremse auch in Zukunft verlängert oder verschärft wird.
- Rückwirkung erlaubt: Selbst bereits vereinbarte Mietstaffeln können weiterhin an die Mietpreisbremse gebunden sein, wenn sich die Gesetzeslage ändert.
Urteil des BGH vom 18.12.2024 – VIII ZR 16/23
Der BGH stellt klar: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Vermieter können sich nicht darauf berufen, dass sie nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch höhere Mieten verlangen dürfen. Ob gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wird, bleibt abzuwarten.
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