Mietverhältnis kündigen – was Vermieter wissen müssen

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Als Vermieter kann es notwendig werden, das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter zu kündigen. Doch Vorsicht: Eine Kündigung muss stets gut begründet und rechtssicher formuliert sein.

Es wird grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Diese kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Sie Eigenbedarf anmelden möchten – etwa weil Sie selbst oder ein naher Angehöriger die Wohnung künftig selbst nutzen wollen. Die Kündigungsfristen sind oft von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig und müssen unbedingt beachtet werden. Ein Fehler in der Fristberechnung kann die Kündigung unwirksam machen.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die außerordentliche Kündigung eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses. Diese Art der Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der den Fortbestand des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind zahlungsrückständige Mieter, wiederholte Störungen des Hausfriedens oder eine unbefugte Untervermietung.

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie sich die Zeit, sich rechtlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist. Gerade im Mietrecht gibt es viele Fallstricke. Daher kann es ratsam sein, eine rechtssichere Kündigung durch einen Anwalt verfassen zu lassen oder Ihre bereits formulierte Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen.

Foto(s): Bild von Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay

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