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Minijobber dürfen mehr verdienen

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Ab 1. Januar wird die Verdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro erhöht. Eine entsprechende Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs hat der Bundesrat am Freitag beschlossen.

Für rund 7,45 Millionen geringfügig Beschäftigte wird zum Jahresstart 2013 die Arbeitsentgeltgrenze von bisher 400 auf dann 450 Euro angehoben. Eine entsprechende Änderung des § 8 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat am Freitag den Bundesrat passiert. Nun muss es nur noch der Bundespräsident unterzeichnen.

Geringfügige Beschäftigung

Als geringfügige Beschäftigung werden zwei Formen anerkannt: Zum einen die geringfügig entlohnte Beschäftigung, zum anderen die kurzfristige Beschäftigung. Bis zur gesetzlichen Höchstverdienstgrenze ist die Beschäftigung für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Mit der Anhebung der Entgeltgrenze erhöht sich auch die Grenze bei der kostenfreien Familienversicherung.

Folgen der Erhöhung

Nach Ansicht der Regierung ist die Erhöhung notwendig. Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ist diese Grenze unverändert geblieben, wohingegen das allgemeine Lohnniveau in den letzten Jahren gestiegen ist. Kritiker sehen dagegen keinen Bedarf für eine Anpassung, da der Verdienst meist ohnehin deutlich unter 400 Euro liegt, und befürchten eine Ausweitung des Niedriglohnsektors.

Rentenversicherungspflicht

Zudem wurde auch eine generelle Rentenversicherungspflicht für Minijobber ab 1. Januar 2013 beschlossen. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien will, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Mit der Anhebung der Entgeltgrenze erhöht sich auch die Grenze bei der kostenfreien Familienversicherung.

(WEL)


Foto(s): ©Fotolia.com

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