Missbrauch von DKB Debit Karten nach Verkauf über Ebay-Kleinanzeigen

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Ein Betroffener aus Berlin meldete sich zu Beginn dieses Jahres bei der Kanzlei AdvoAdvice, nachdem ihm über die Bezahlfunktion von Ebay-Kleinanzeigen 11.800 Euro von seinem Konto abgebucht wurden. Diese Betrugsmasche ist mittlerweile deutschlandweit bekannt und auch die Polizei warnt u.a. im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/betrugsmasche-sicher-bezahlen-ebay-kleinanzeigen/ vor solchen Betrügern. Oftmals ist es nur schwer möglich sein Geld nach einem solchen Betrug wiederzuerlangen. Nachdem der Betroffene allerdings die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin einschaltete, konnte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann eine außergerichtliche Einigung mit der DKB über 50% erzielen.

Abbuchung über 11.800 Euro

Der Betroffene war bereits seit längerem auf Ebay-Kleinanzeigen tätig, um die Spielsachen seines Sohnes zu verkaufen.

Am 13.11. 2022 meldete sich dort eine mutmaßliche Käuferin, die für 20 Euro ein Spielzeugauto des Betroffenen erwerben wollte. Sie bestand darauf, die Zahlung über „Ebay-sicher-bezahlen“ zu tätigen. Hierzu übermittelte sie dem Berliner einen Link, bei dem man sich für eine angeblich sichere Zahlung registrieren sollte.  Dort musste der Betroffene seine Bankinformationen in Internet eingeben, was er auch tat.

Da dem Betroffenen wenig später die Sache dann jedoch nicht mehr ganz geheuer war, rief er noch am selben Tag bei der Service Hotline der DKB Debit-Card an und informierte dort über seinen Missbrauchsverdacht. Zudem bat er darum, mögliche Transaktionen sofort zu stoppen.

Zwar erhielt der Betroffene einen Tag später eine Nachricht von der BCS Kartenservice, bei welcher im Auftrag der DKB ein Missbrauchsverdacht aufgeklärt werden sollte, jedoch erfolgte am 15.11.2022 dennoch eine Abbuchung zu Lasten des Berliners von seinem Konto in Höhe von 11.800 Euro.  

Verweigerung der Rückzahlung durch die DKB

Trotz Reklamation des Umsatzes durch den Betroffenen, wurde die Rückzahlung der 11.800 Euro durch die DKB verweigert, ebenso wie jegliche Auskunft über das Konto, auf welches die Überweisung gegangen ist.

Da der Betroffene nunmehr sein Geld zurückhaben wollte, suchte er sich Hilfe bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte, für die Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann tätig wurde.

Kanzlei AdvoAdvice erreicht Vergleich mit DKB über 50%

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kontaktierte die DKB mit Schreiben vom 14.02.2023. In diesem forderte er die DKB dazu auf, dem Betroffenen Auskunft über die Bank des Zahlungsempfängers zu vermitteln, um so den Versuch starten zu können, einen Rückzahlungsanspruch gegen den Kontoinhaber bzw. den potentiellen Schädiger durchzusetzen. Zudem macht der Betroffene einen Anspruch auf Gutschrift in Höhe von 11.800 Euro gegen die DKB geltend, da die DKB die Transaktion, trotz Bitte des Berliners und entgegen seinem Ersuchen um Kontosperrung, eine Transaktion durchgeführt hatte.

Auf dieses Schreiben antwortete die DKB mit einem Angebot zur außergerichtlichen Einigung. Dieses umfasst eine Gutschrift in Höhe von 50% (sprich 5.900 Euro) für den Betroffenen, was aus Sicht von Dr. Tintemann in Anbetracht der Risiken eines Gerichtsprozesses ein gutes und angemessenes Angebot war.

Der Betroffene Berliner nahm dieses daher an und muss sich jetzt überlegen, ob es auch noch möglich ist, die wahren Schädiger zu ermitteln, um seinen Restschaden ebenfalls noch ersetzt zu verlangen. 

Fazit

Wenn auch Sie von einem missbräuchlichen Abgreifen Ihrer Bankzugangsdaten betroffen sind, z.B. nach einem Verkauf von Waren über Ebay oder Ebay-Kleinanzeigen, dann sollten Sie in jedem Fall schnell handeln und Ihre Hausbank informieren. 

Nur so kann ggf. das Ausführen einer Überweisung noch verhindert werden. 

Wurde von der Bank entgegen Ihrer Anweisung, dass betroffene Konto oder Zahlungsmittel sofort zu sperren, dennoch eine Überweisung aufgeführt, besteht auch gegen Ihre Bank ein Anspruch auf Ersatz des Schadens bzw. auf Gutschrift des abgeflossenen Betrags zurück auf Ihr Konto. 

Wenden Sie sich dann, wenn Ihre Bank einen solchen Anspruch ablehnt, gerne an unsere Kanzlei und unsere Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese stehen Ihnen mit fairem Rechtsrat und einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Sachverhalt gern zur Verfügung. 

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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