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Mit dem Flieger oder Zug in den Urlaub – Ihre Rechte und Möglichkeiten

  • 3 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Bei vielen Flugverspätungen haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung, die zwischen 250 Euro und 600 Euro liegt.
  • Der betroffene Flug muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie eine Entschädigungszahlung erhalten.
  • Eisenbahnunternehmen haben die Pflicht, Zugreisende darüber zu informieren, wenn sich Anschlusszüge verspäten oder sogar ausfallen.
  • Bei einer Zugverspätung ab einer Stunde erhalten Betroffene 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.


 Wann haben Sie als Flugreisender Anspruch auf Entschädigung?

Der Flug muss gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit für Sie ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Das bedeutet, Ihr Flug muss entweder in der EU starten oder die Fluglinie muss ihren Sitz innerhalb der EU haben und der Flug in der EU landen. Des Weiteren darf der betroffene Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegen. 

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie in den folgenden Fällen Anspruch auf Entschädigung:

  • Überbuchung: Die Fluglinie hat Ihren Flug überbucht und somit gibt es für Sie an Bord keinen Platz mehr.
  • Annullierung: Sie wurden weniger als zwei Wochen vor Abflug von der Fluggesellschaft über den Ausfall in Kenntnis gesetzt.
  • Verspätung: Ihr Flieger hat den Zielflughafen drei oder mehr Stunden verspätet erreicht.
  • Verpasster Anschlussflug: Das Endziel Ihrer Reise erreichen Sie entweder drei oder mehr Stunden verspätet, da Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpasst haben. 

Wie viel Entschädigung steht Ihnen bei einer Flugverspätung zu?

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie als Reisender bei vielen Flugverspätungen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Entschädigung. Diese liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro. 

Die Höhe der Entschädigung ist grundsätzlich von der Flugstrecke abhängig und nicht vom Ticketpreis. Für eine Kurzstrecke – das heißt, bis zu 1500 km – liegt der Entschädigungsbetrag bei 250 Euro. Bis 3500 km sind es 400 Euro und bei Langstrecken, das bedeutet, bei über 3500 km, erhält der Fluggast 600 Euro.

Was müssen Sie als Bahnreisender bei Zugverspätungen beachten?

Als Bahnfahrer muss man sowohl mit Zugverspätungen als auch mit Zugausfällen rechnen. Gerade für Bahnreisende, deren Zielbahnhof noch nicht die Endstation ihrer Reise ist, kann die Verspätung des Zugs weitreichende Folgen haben. 

Wenn die Anschlüsse nicht erreicht werden können, haben Sie als Bahnreisender verschiedene Rechte. Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn (DB) sind in jedem Fall in der Pflicht, Fahrgäste sowohl an jedem Bahnhof als auch im Zug über die Verspätung zu informieren. Diese Informationspflicht gilt nicht nur für den eigenen Zug, sondern auch für die Verspätung und Ausfälle von Anschlusszügen. 

Abhängig von der Verspätungsdauer haben Sie als Bahnreisender unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten:

  • Ab einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten ist die Zugbindung aufgehoben und Bahnfahrer dürfen auf einen anderen auch höherwertigeren Zug zur Weiterfahrt ausweichen.
  • Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen Bahnreisende 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent.
  • Alternativ haben Sie bei Verspätungen von über einer Stunde die Möglichkeit, sich das Ticket erstatten zu lassen und ein anderes Verkehrsmittel zu wählen. 

Über Ihre Rechte als Fahrgast können Sie sich beispielsweise in den Verkaufsstellen und an den zentralen Informationsschaltern der Deutschen Bahn in Form von Broschüren informieren. 

Damit Sie Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen können, sollten Sie sich als Bahnfahrer die Verspätung Ihres Zugs vom Schaffner schriftlich bestätigen lassen. Außerdem müssen Sie das Fahrgastrechte-Formular der Bahn ausfüllen, das online aufgerufen werden kann.

(KKA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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