Mitwirkungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung von 1 €-Jobber

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Nach einem aktuellen Beschluss des Arbeitsgericht Reutlingen hat der Betriebsrat nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitwirkungsrecht bei der Einstellung von sog. 1 € Jobbern. Zwar sind Arbeitsgelegenheiten für 1 € Jobber keine Arbeitsverhältnisse ( § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II), allerdings finde § 99 BetrVG auch dann Anwendung, wenn die betreffenden Personen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.

Sollte der Arbeitgeber gleichwohl das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates missachten, sollte das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet werden.

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