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Mobbing durch Vorgesetzte

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Leider wird oft von einer Klage gegen den Arbeitgeber wegen Mobbing im Betrieb abgeraten, obwohl sich dank eines grundlegenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2007 gute Möglichkeiten zur Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen ergeben haben.

In dem genannten Urteil hat das BAG entgegen der bis dahin fast einhelligen Ansicht der Landesarbeitsgerichte entschieden, dass der Arbeitgeber für Pflichtverletzungen seiner Angestellten haftet, wenn diese als Vorgesetzte ihre Untergebenen schikanieren. Der Arbeitgeber muss sogar für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in der Person des betroffenen Mitarbeiters Schmerzensgeld zahlen, wenn er Mobbing eines Vorgesetzten nicht unterbindet.

Insgesamt eröffnet die Rechtsprechung mittlerweile verschiedene Mögichkeiten, sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen, ohne den Arbeitsplatz aufgeben zu müssen.

Ihr Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Fragen

Rechtsanwältin Isolde Borsos


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