Mobiler Blitzer: BAB 10, km 27,11 in Fahrtrichtung Erker- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird zwischen den Anschlussstellen Rüdersdorf und Erker in Höhe des Parkplatzes Kranichberge aufgestellt. Wenn Sie von diesem erfasst wurden, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee. Ohne anwaltliche Beratung folgt fast immer zeitnah ein Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast immer sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Lichtschrankenmessgerätes vom Typ ESO Es 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES. 8.0 Garanten für den Erfolg des Einspruchs.

Das charakteristische an diesem Einseitensensor ist sein großer Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem befinden sich fünf Lichtsensoren. Diese messen die Helligkeitsunterschiede, die von dem heranfahrenden Auto verursacht und bestimmen gleichzeitig die Entfernung zum Messgerät. Mit Hilfe dieser Daten wird die Fahrtzeit für Messtrecke bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet. 

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon einfache Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder Lichtreflexe (Schatten des Fahrzeugs, entgegenkommender Fahrzeuge oder des Messgerätes selbst) die Erfassung der Helligkeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen können.

Gleichfalls treten bei bestimmten Verkehrssituationen (Überholmanöver, Kolonnenfahrten, entgegenkommende Fahrzeuge) Zuordnungsprobleme auf. Nicht selten sind ebenfalls Aufbaufehler, etwa eine falsche Einstellung des Scanwinkels.

In technischer Hinsicht ist derzeit vor allem die sog. „Reifenprofilmessung“ zu beanstanden. Es hat sich gezeigt, dass es dem Messgerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. Verdachtsmomente für eine solche Messung liegen vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht wie gefordert mit seiner Front an der Fotolinie befindet, sondern mit den Radaufstandspunkten. 

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Fürstenwalde nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische  Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie in diesem Fall optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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