Mobiler Blitzer- in Flensburg, auf der B 199, Osttangente, Regenrückhaltebecken, Martinstift Brücke- Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wirft die Bußgeldstelle Flensburg vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb von drei bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. 

Dessen Strafen können erheblich sein. Neben einem Bußgeld droht schon bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 31 km/h zusätzlich ein Monat Fahrverbot. 

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Denn das hier verwendete Lasermessgerät PoliscanSpeed liefert die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist seit seiner ersten Anwendung der massiven Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Zwar wurde zwischenzeitlich die komplette Software ausgetauscht. Die grundlegenden Schwierigkeiten bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Gemessen wird mit Hilfe ausgestrahlter Laserimpulse. Diese werden von von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt. Mit Hilfe der hieraus gewonnenen Werte wird die Geschwindigkeit berechnet. Liegt eine Überschreitung des Grenzwertes vor, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings haben umfangreiche Testreihen ergeben, dass bei mindestens der Hälfte aller Messungen eine fehlerhafte Datenverarbeitung vorliegt. Deren Ergebnis sind Geschwindigkeitsangaben, welche nicht mit der tatsächlich gefahrenen übereinstimmen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Außerdem werden bei über 50 % aller Messungen die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen. 

Der Blitzer hat auch Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, etwa Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten. Der Bußgeldstelle gelingt dann im gerichtlichen Verfahren kein Nachweis, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Auto gefahren wurde.

Für eine genaue Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels unabdingbar. Dieser regelt die Einstellung zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Allerdings geschehen hier bei der Justierung des Geräts die meisten Fehler. Eine Abweichung von nur einem Grad führt aber automatisch zu überhöhten Messangaben.

Auch deswegen fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten direkt an dem Gerät. Ist ein entsprechender Nachweis nicht in der Akte, können die Angaben keine Grundlage für einen wirksamen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer  Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


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