Mord im Kontext einer Trennung

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Niedrige Beweggründe


Wer einen anderen Menschen vorsätzlich tötet und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht, macht sich nach § 211 StGB des Mordes strafbar. Ein Mordmerkmal ist das der niedrigen Beweggründe, das aufgrund seiner offenen Formulierung einen Auffangtatbestand darstellt. Es liegt dann vor, wenn der Tötungsbeweggrund nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich und verächtlich ist.


Beispiele für niedrige Beweggründe können sein:

- Ausländerfeindlichkeit

- Blutrache und Ehrenmorde

- Eifersucht


Tödliche Trennung


Auch der Bundesgerichtshof (5 StR 479/22) musste sich in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2022 mit den niedrigen Beweggründen beschäftigen und sich die Frage stellen, ob im hiesigen Fall ein solcher vorliegt. 


Der Angeklagte versuchte, seine Ex-Freundin mit mehreren Messerstichen heimtückisch zu töten und wurde dafür vom Landgericht Kiel wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. 


Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe lehnte das Landgericht mit der Begründung ab, dass die von der Geschädigten ausgegangene Trennung dem Angeklagten unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass die Beziehung vorbei sei.


Entscheidung des Bundesgerichtshofes


Diese Begründung überzeugt den Bundesgerichtshof jedoch nicht. In seinem Beschluss führt er aus, dass es für einen niedrigen Beweggrund sprechen kann, wenn der Täter den anderen aus übersteigertem Besitzdenken tötet oder weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist. Gegen das Vorliegen dieses Mordmerkmals kann dagegen sprechen, dass die Trennung zu tatbestimmenden und tatauslösenden Gefühlen der Verzweiflung und einer inneren Ausweglosigkeit geführt hat. Dass die Trennung hier vom Tatopfer ausgegangen ist, stellt allein aber kein gegen die Annahme der niedrigen Beweggründe sprechendes Indiz dar. 


Demnach sei es nach Auffassung des Bundesgerichtshofes falsch, der legitimen Inanspruchnahme des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben eine derartige Relevanz für die Bewertung des Tötungsmotivs zuzusprechen, sodass die Begründung für die Ablehnung der niedrigen Beweggründe des Landgerichts teilweise rechtsfehlerhaft ist.


Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht


Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Dietrich erstellt. Rechtsanwalt Dietrich tritt bereits seit vielen Jahren deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, sich strafbar gemacht zu haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Alternativ können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail schreiben.


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