More Nutrition - Wettbewerbswidrige Brownie-Werbung wegen fehlender Bezugsangabe

  • 3 Minuten Lesezeit

Werbeversprechen "95 % weniger Zucker" & "70 % weniger Fett" nicht statthaft

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert von More Nutrition die Unterlassung folgender Werbeaussagen:

  • 95 % weniger Zucker
  • 70 % weniger Fett
  • perfekt für jede Diät


Vergleich ohne Bezugsgröße ist unzulässig

Das Landgericht Hamburg hat die Verbraucherzentrale dabei auf ihrer Seite. Die vergleichenden Werbeversprechen sind dafür geeignet, den durchschnittlichen Verbraucher in die Irre zu führen, da nicht angegeben wird, welche anderen Produkte für den Vergleich herangezogen werden.

  • Protein-Brownies der Konkurrenz?*

(Konkurrenz-Produkte enthalten allerdings weder weniger Zucker, noch weniger Fett, so die Verbraucherschützer.)

  • Eigene Protein-Brownies mit früherer Rezeptur?
  • Herkömmliche Brownie-Backmischungen ohne Verwendung von Zuckeraustauschstoffen?


Die klagende Verbraucherzentrale und das Landgericht Hamburg sind sich einig. "95 % weniger Zucker" & "70 % weniger Fett" ohne erkennbaren Bezug sind irreführend für den Verbraucher. Das Landgericht Hamburg untersagt More Nutrition mit Urteil vom 23.02.2024, 315 O 175/22, seine Backmischung für Protein-Brownies mit "95 Prozent weniger Zucker" und "70 Prozent weniger Fett" zu bewerben.

Rechtlicher Hintergrund - Artikel 7 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Laut Artikel 7 LMIV dürfen verpflichtende Angaben über Lebensmittel nicht  irreführend sein, insbesondere


  • in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels (Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung).


  • indem einem Lebensmittel Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die es nicht besitzt.


  • indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen, insbesondere durch besondere Hervorhebung des Vorhandenseins oder Nicht-Vorhandenseins bestimmter Zutaten und/ oder Nährstoffe.


  • indem durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellungen das Vorhandensein eines bestimmten Lebensmittels oder einer Zutat suggeriert wird, obwohl tatsächlich in dem Lebensmittel ein von Natur aus vorhandener Bestandteil oder eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch einen anderen Bestandteil oder eine andere Zutat ersetzt wurde.


Für den Verbraucher müssen alle Informationen zutreffend, klar und leicht verständlich sein.


Behauptung "perfekt für jede Diät" schlichtweg falsch

Neben 95 % weniger Zucker & 70 % weniger Fett stuft das Landgericht Hamburg ebenso "perfekt für jede Diät" als unzuässig ein, da die Aussage "der beworbenen Protein-Brownie-Mischung Wirkungen und Eigenschaften zuschreibt, die sie nicht besitzt".

Diäten haben unterschiedliche Gründe & Ziele

Weiter heißt es:

"Zwar ist auch im Hinblick auf diese Werbeaussage zu konstatieren, dass ein Großteil der angesprochenen Verkehrskreise die Anpreisung so verstehen dürfte, dass gerade der geringe Zucker- und Fettanteil dazu beiträgt, sich kalorienbewusst zu ernähren und deshalb das Produkt „perfekt für jede Diät“ sei. Zu sehen ist jedoch, dass auch diese Anpreisung von einem erheblichen Anteil des angesprochenen Verkehrs derart verstanden wird, dass das beworbene Produkt der Beklagten auch „perfekt“ für solche Diäten sei, die nicht (primär) auf die Gewichtsreduktion ausgerichtet sind. Gemeinhin anerkannt und auch bei den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist, dass eine Diät nicht ausschließlich mit dem Ziel der Gewichtsreduktion einhergeht, sondern mit unterschiedlichen Zielen verbunden werden kann. Beispielsweise kann eine Diät auch zur Behandlung einer Krankheit angezeigt sein."

Daher sieht das Gericht die Brownie-Backmischungen als nicht "perfekt" für jede Art von Diät an und nennt zudem Diäten, bei denen man beispielsweise auf den Verzehr von Gluten oder Protein verzichtet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, muss More Nutrition seine Werbung für die Protein-Brownie-Mischung abändern.


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