MPC MS Menotti Star – Lage für Anleger weiter unbefriedigend

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Bei dem im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds „MS Menotti Star" des Anbieters MPC müssen die Gesellschafter weiter auf Ausschüttungen verzichten. Gemäß dem letzten uns vorliegenden Bericht der Geschäftsführung wird es für das Jahr 2012 keine Ausschüttungen geben und auch für 2013 werden die Ausschüttungen ausgesetzt.

Insgesamt ist die Renditebilanz des Fonds als desaströs zu bezeichnen. Anstatt wie prospektiert bis einschließlich 2012 insgesamt 43 % an die Anleger auszuschütten, summieren sich die tatsächlichen Zahlungen auf magere 9 %. Per Ende 2013 sieht die aufgelaufene Rendite noch schlechter aus.

Als Grund für die seit 2010 ausgebliebenen Ausschüttungen gibt die Geschäftsführung die Verletzung der sog. 105 %-Klausel des Darlehensvertrages an. Grundlage dieser Klausel ist das Verhältnis des JPY/USD-Wechselkurses, das sich seit 2010 gegenüber den Annahmen im Prospekt erheblich schlechter entwickelt hatte. Aufgrund dieser Klausel besteht ein Ausschüttungsverbot der Bank gegenüber den Anlegern. Hinzu kommt noch seit  Sommer 2011 eine deutlich rückläufige Entwicklung der Charterraten.

Nach Auffassung der KKWV-Anwaltskanzlei sollte dieser negative Ausblick auf die Entwicklung des Fonds zum Anlass genommen werden prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen sich von diesem Investment zu trennen. Aus Gesprächen mit zahlreichen Schiffsfondsanlegern wissen wir, dass häufig über die Funktionsweise der Beteiligung und deren Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Generell wurden die Beteiligungen als sichere Anlagen angeboten. Ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko ist in der Regel unterblieben. Auch auf andere Risiken (Betriebsrisiken, ungeregelter Zweitmarkt, keine garantieren Ausschüttungen, Haftung für erhaltene Ausschüttungen, Fremdwährungsrisiken etc.) wurde häufig nicht hingewiesen. Gerade das Fremdwährungsrisiko hat sich beim Fonds „MS Menotti Star" offensichtlich deutlich realisiert. Ein oft lohnender Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche ist darüber hinaus auch die Prüfung der Aufklärung über die für die Vermittlung des Fonds gezahlten Provisionen.

In vielen Fällen wird daher eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten kann von uns vorgenommen werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bildet dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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