MPU auch bei Trunkenheitsfahrten ohne Ordnungswidrigkeitsahndung zulässig - BVerwG v. 07.04.2022

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Nach Mitteilung der BASt gab es insgesamt 84.017 MPU  im Jahr 2020 – 2.160 weniger als im Vorjahr (bast.de). Alkoholauffälligkeit ist der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (bast.de).

Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.04.2022 (Az: 3 C 9.21) auch dann wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung nicht geahndet worden ist. 

MPU-Gutachten (Fahreignungsgutachten im Sinne der FeV) werden von bestimmten Instituten, wie z.B. dem TÜV, DEKRA ua. erstellt.

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lagen aus Sicht des Leipziger Senats die Voraussetzungen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV vor.  Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie  nach dieser Vorschrift bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss im Sinne dieser Vorschrift ist demnach auch dann gegeben, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Trunkenheitsfahrt ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht geahndet worden ist, aber mit hinreichender Gewissheit feststeht, dass der Betroffene die Zuwiderhandlung begangen hat und sie in zeitlicher Hinsicht noch verwertbar ist. 

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist seit über 20 Jahren in allen Fragen des Fahrerlaubnisrechts spezialisiert. Viele Verfahren, in welchen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wurde, konnten nach Beauftragung der Kanzlei eingestellt werden.

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