MS „BBC COLORADO“: Wirtschaftskanzlei Mutschke initiiert außerordentliche Gesellschafterversammlung

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Die Anleger der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „BBC Colorado“ haben bis heute 7,5 % ihres ursprünglichen Kapitals zurückerhalten. Dies ist wenig erfreulich für die Anleger, waren doch laut Emissionsprospekt bis einschließlich 2017 Zahlungen in Höhe von 71 % prognostiziert worden. Insgesamt sollten die Anleger Auszahlungen in Höhe von 290,56 % der KG-Einlage erhalten.

Angesichts der aktuellen Situation des Fonds ist schon heute klar, dass sich das Investment für die Anleger als massives Verlustgeschäft erweisen wird. Im Juni 2017 wurde den Anlegern schließlich mitgeteilt, dass das Schiff verkauft wurde und eine Rückführung der Gesellschaftereinlagen ausgeschlossen sei.

Wirtschaftskanzlei Mutschke initiiert außerordentliche Gesellschafterversammlung

Diese besorgniserregenden Entwicklungen im Fonds haben nun dazu geführt, dass eine Vielzahl von Anlegern auf Initiative der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei der Fondsgeschäftsführung die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beantragt hat. Auf diesem Wege soll ein Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden mit dem Ziel, einen unabhängigen Experten als Sonderprüfer zu bestellen.

Sonderprüfer soll Kapitalerhöhung 2014 prüfen

Der Sonderprüfer soll das Handeln der Geschäftsführung und des Beirats in Bezug auf die Kapitalerhöhung in 2014 lückenlos zu überprüfen und die Gesellschafter über die Ergebnisse der Untersuchung informiert zu halten. Zu diesem Zwecke soll die Geschäftsführung verschiedene unabhängige Experten kontaktieren, die sich den Gesellschaftern auf einer Gesellschafterversammlung präsentieren können. Die Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers soll dann von den Gesellschaftern selbst vorgenommen werden.

War der Sanierungsversuch in 2014 noch sinnvoll?

Im März 2014 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass sich der Beirat und die Geschäftsführung darauf verständigt hätten, dass eine Kapitalerhöhung erforderlich sei. Bei Scheitern der Kapitalerhöhung sei die Gesellschaft nicht mehr in der Lage, die bereits zu diesem Zeitpunkt gestundeten Tilgungs- und Zinsleistungen zu leisten.

Vor diesem Hintergrund wurde dann im Juli/August 2014 eine Eigenkapitalerhöhung in Höhe von maximal 1,6 Mio. EUR beschlossen. Heute stellt sich allerdings die Frage, ob ein Verkauf des Schiffes nicht gleich der bessere Weg gewesen wäre, bevor noch mehr Anlegergeld verbrannt wurde.

Kontinuierlich fallende Charterraten

Schließlich sind laut den Geschäftsberichten des Fonds die tatsächlich erzielten Charterraten von 2011 bis 2014 kontinuierlich gefallen, sodass schon in diesen Jahren keine Gewinne erwirtschaftet werden konnten. Hieran änderte sich auch unmittelbar nach der Kapitalerhöhung nichts, die Charterraten fielen in 2015 zeitweilig sogar auf lediglich USD 7.700. Daher verwundert auch nicht, dass sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten in den Jahren 2014 und 2015 sogar noch erhöhten

Ein Fass ohne Boden?

Es dürfte damit auf der Hand liegen, dass die angeblichen „lukrativen Marktchancen“, mit der die Kapitalerhöhung in 2014 schmackhaft gemacht wurde, auch bei näherer Betrachtung nicht erkennbar sind. Vielmehr fragt sich, wodurch die Einschätzung gegenüber den Anlegern gerechtfertigt war, dass den Chancen der Kapitalerhöhung lediglich „relativ geringe“ Risiken gegenüber standen.

Auch anhand der Entwicklung des Eigenkapitals der Gesellschaft lässt sich ablesen, dass der Sanierungsversuch in 2014 wohl nicht mehr viel bewirken konnte. Schließlich weist der Jahresabschluss 2015 ein negatives Eigenkapital aus.

Aufgrund der anhaltend niedrigen Charterraten und den damit zu niedrigen Umsatzerlösen konnten die hohen Aufwendungen des Fonds somit nicht kompensiert werden. Zwar wären die Abschreibungen später wegfallen, doch die Frage, ob dann die geringen Chartererlöse ausgereicht hätten, die hohen Aufwendungen kompensieren, stellt sich angesichts der aktuellen Situation gar nicht mehr.

Bündelung der Anlegerinteressen

Die Wirtschaftskanzlei Mutschke kämpft für das gemeinsame Interesse der Anleger der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „BBC Colorado“, die derzeitigen Probleme des Schiffsfonds aktiv anzugehen. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft muss die Geschäftsführung dem Ansinnen der Anleger nachkommen, wenn genügend Anleger eine Gesellschafterversammlung fordern. Nachdem das hierzu erforderliche Quorum erreicht war, hat die Wirtschaftskanzlei Mutschke aktuell die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beantragt.



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