MS Conti Tansanit: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 12.12.2019 möglich

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Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat den Musterkläger in dem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) zum Conti Tansanit bestimmt und am 12.6.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht, sodass eine Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG noch bis zum 12.12.2019 möglich ist.

Der Musterkläger wird von mir vertreten. In dem Verfahren mache ich Prospektfehler wegen einer fehlerhaften Darstellung der Markterwartungen und des fehlenden Hinweises auf die damals bereits bestehende Überkapazität auf dem Bulkermarkt geltend. 

Der Prospekt nimmt auf Aussagen des ISL (Institut für Schifffahrt und Logistik) Bezug. Tatsächlich stimmen jedoch die Aussagen über die Marktentwicklung die das ISL in der damals veröffentlichten Fachzeitschrift trifft, nicht mit den Behauptungen im Prospekt überein. 

Das ISL hatte festgestellt, dass eine erhebliche Überkapazität auf dem Bulkermarkt vorhanden war und mit einem enormen Flottenwachstum in den kommenden drei Jahren zu rechnen war. 

Das Nachfragewachstum war nicht einmal im Ansatz stark genug, diesen enormen Tonnageüberschuss abzufangen, sodass nach den Aussagen des ISL mit einem weiteren erheblichen Preisverfall auf dem Chartermarkt und mit einer erheblichen Anzahl beschäftigungsloser Schiffe zu rechnen war. 

Die im Prospekt aufgestellte Behauptung, dass es sich bei dem Bulkermarkt um einen Wachstumsmarkt handeln würde, war daher unvertretbar.

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) besteht für Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Möglichkeit, ohne weitergehendes Prozesskostenrisiko im Hinblick auf gegnerische Anwaltskosten und zu – im Vergleich zu einer Klage – günstigeren eigenen Anwaltskosten sowie günstigeren Gerichtskosten, die Verjährung für die Schadensersatzforderung gegen die Gründungsgesellschafter, wegen der fehlenden Aufklärung über die vorhandenen Prospektfehler, zu hemmen. 

Diese Möglichkeit der Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG besteht bis zum 12.12.2019. Die Forderungsanmeldung muss durch einen Anwalt vorgenommen werden. Gerne melde ich Ihre Forderung an.


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