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Multi Advisor Fund I GbR erstmals zur Rückzahlung von Einlagen verurteilt.

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Mit Urteil vom 28.11.2012 hat das Oberlandesgericht München die Multi Advisor Fund I GbR (MAF) verurteilt, einem im Jahr 2005 beigetretenen Gesellschafter die von ihm bis zur Kündigung gezahlten Einlagen in Form einer Einmalzahlung von 9.450 € sowie acht Monatsraten i.H.v. 315 € zurückzuzahlen.

Das OLG München ist dabei der von uns vertretenen Rechtsauffassung gefolgt, wonach die MAF einen sittenwidrigen Zweck verfolgt und deshalb der Gesellschaftsvertrag nichtig ist. Das OLG hat festgestellt, dass die vom Kläger erbrachten Zahlungen vor diesem Hintergrund rechtsgrundlos erfolgten, sodass er die Zahlungen i.H.v. insgesamt 11.970 € gem. § 812 Abs. 1 BGB von der MAF zurückfordern kann. Da als Rechtsgrund für die Zahlungen des Klägers allein dessen Beitritt zur MAF in Betracht kommt, die Gesellschaft jedoch auf einem sittenwidrigen Vertrag beruht, konnte auch der Beitritt des Klägers zur MAF keine Wirkung entfalten.

Das OLG hat in diesem Zusammenhang weiter festgestellt, dass unser Vortrag, dass die MAF allein zu dem Zweck gegründet wurde, um allein ihren Gründern und den für sie verantwortlich Handelnden zu nutzen und die den Anlegern in Aussicht gestellten Gewinne von vornherein nicht beabsichtigt gewesen waren, von der MAF nicht widerlegt werden konnte. Im Gegenteil musste die MAF sogar einräumen, dass es ihr ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich war, überhaupt noch Investitionen zu tätigen.

Dieses Urteil dürfte allen betroffenen Anlegern der MAF Hoffnung machen, und zwar sowohl im Hinblick auf die derzeit von der MAF gegen die Anleger bzw. (ehemalige) Gesellschafter geführten Prozesse (nach Angaben ihrer Anwälte ca. 2.000), als auch im Hinblick auf die Rückforderung bereits geleisteter Einlagen.

Sofern Sie ebenfalls seitens der MAF auf Zahlung rückständiger Einlagen in Anspruch genommen werden sollten oder aber ggf. selbst in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückfordern wollten, stehen wir Ihnen für eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten zur Verfügung. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

hünlein rechtsanwälte  ∙  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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