Multi Advisor Fund - Capital Advisor Fund - Widerruf und Kündigung möglich!

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Die Fondsgesellschaften Multi Advisor Fund I GbR und Capital Advisor Fund II GbR haben bislang keine sichtbaren Erfolge aufzuweisen. Die Werthaltigkeit der Anlagen ist äußerst zweifelhaft. Viele Anleger die über Jahre eingezahlt haben, wollen schnellstmöglich aussteigen. Dies ist leicht möglich, da die Widerrufsbelehrungen der Beitrittserklärungen fehlerhaft sind, wie mittlerweile der Bundesgerichtshof wiederholt festgestellt hat.

Zur Widerrufsbelehrung der Multi Advisor Fund I GbR hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Mai 2012, II ZR 1/11, im Leitsatz festgestellt:

„Bei einem Haustürgeschäft wird durch eine Widerrufsbelehrung, die nur auf die aus der Erklärung des Widerrufs folgenden Pflichten des Verbrauchers hinweist, nicht jedoch darauf, wie sich die Erklärung des Widerrufs auf seine (etwaigen) Rechte auswirkt, die Frist zur Erklärung des Widerrufs nicht in Gang gesetzt.“

Die Widerrufsbelehrungen der Capital Advisor Fund II GbR weisen gleichartige Fehler auf.

Der Bundesgerichtshof hat außerdem festgestellt, dass die überlange Bindung der Gesellschafter an den Vertrag – oft 30 Jahre oder mehr – dazu führen kann, dass den Anlegern jederzeit die ordentliche Kündigung offen steht, vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2012, II ZR 205/10. Damit gibt es auch für solche Anleger, die den Vertrag nicht in einer Haustürsituation abgeschlossen haben oder dies nicht beweisen können, oft eine Ausstiegsmöglichkeit.

In zahlreichen Fällen haben die genannten Fonds diejenigen Anleger verklagt, welche die Ratenzahlungen eingestellt haben. Diese Klagen können u.a. durch Widerruf und Kündigung erfolgreich abgewehrt werden. Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff hat bereits zahlreiche Anleger von MAF I und CAF II erfolgreich gegen Klagen vertreten und häufig den Ausstieg ermöglicht.



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