Musterfeststellungsklage im Abgasskandal – Verbraucher kann leer ausgehen

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Am 30. September eröffnet das OLG Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal. Rund 430.000 geschädigte Verbraucher haben sich der Klage angeschlossen und hoffen nun, ihr Recht gegen den Konzern durchzusetzen. 

Mit einer schnellen Entscheidung können sie aber kaum rechnen. Allgemein wird von einer Verfahrensdauer von rund vier Jahren ausgegangen. Selbst wenn dann den Verbrauchern einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen wird, muss jeder Einzelne seinen persönlichen Anspruch anschließend noch individuell einklagen.

VW dürfte kein Interesse haben, dieses Verfahren zu beschleunigen. Denn jeder Tag kann für den Konzern eine Ersparnis bringen. „Grund dafür ist die Nutzungsentschädigung, um die der Schadensersatzanspruch von vielen Gerichten gemildert wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Haftung. Diese Nutzungsentschädigung orientiert sich an den gefahrenen Kilometern. Je länger das Verfahren dauert, umso mehr Kilometer kommen natürlich zusammen und am Ende bleibt nicht mehr viel vom Schadensersatzanspruch übrig. „Selbst im Erfolgsfall kann der Verbraucher nach dem Musterverfahren mit leeren Händen dastehen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Ob VW überhaupt Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat, wird von den Gerichten bislang nicht einheitlich entschieden. Zuletzt haben immer mehr Gerichte diesen Anspruch abgelehnt. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich diese verbraucherfreundliche Sichtweise auch am OLG Braunschweig durchsetzen wird. Bisher hat sich der Gerichtsstandort Braunschweig im Dieselskandal als Hochburg für VW erwiesen. „Für die Kläger ist es sicher alles andere als ein Vorteil, dass die Musterfeststellungsklage in Braunschweig verhandelt wird. Und die Entscheidung im Musterverfahren ist bindend“, so Dr. Hartung.

Insgesamt spricht daher einiges für die Einzelklage. „Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall prüfen. Die Einzelklage hat hervorragende Erfolgsaussichten und führt vor allem deutlich schneller zum Ziel als die Musterklage“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung können immer noch auf eine Prozesskostenfinanzierung zurückgreifen. „Das Risiko für den Verbraucher ist gleich null, da er nur im Erfolgsfall ein Honorar zahlen muss. Auch hier können wir Möglichkeiten aufzeigen“, so Dr. Hartung.

Der Weg der Einzelklage steht auch den Verbrauchern noch offen, die sich bereits der Musterklage angeschlossen haben, nun aber ihre Ansprüche doch lieber individuell geltend machen möchten. Bis zum 30. September 2019 können sie sich von der Musterklage wieder abmelden. Danach ist dies nicht mehr möglich, d. h. Ansprüche können nicht mehr individuell geltend gemacht werden und die Verbraucher müssen auf einen positiven Ausgang des Musterverfahrens vertrauen – auch wenn es voraussichtlich mehrere Jahre dauern wird.

Mehr Informationen: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage/ 



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