Musterfeststellungsklage VW: Noch aussteigen bis 30.09. und Einzelklage mit PF führen!

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Mehrere hunderttausend VW-Kunden haben sich inzwischen der sog. Musterfeststellungsklage angeschlossen, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Dabei zeigen sich inzwischen immer mehr die Nachteile der Musterfeststellungsklage:

Das Verfahren für die Betroffenen wird sehr lange, vermutlich mehrere Jahre dauern. Selbst bei positivem Ausgang haben Geschädigte dann immer noch kein Geld, sondern müssen trotzdem noch in aufwändigen Einzelklagen individuell Schadensersatz erstreiten.

Dies ist unbefriedigend, weil sich zeigt, dass die Kläger oftmals gute Chancen vor Gericht auf Schadensersatz haben. Betroffene sollten daher wissen, dass sie noch bis zum ersten Verhandlungstag vor dem OLG Braunschweig am 30.09.2019 aus der Musterfeststellungsklage aussteigen können, denn danach sind sie daran gebunden.

Betroffene können also bis dahin noch aus der Musterfeststellungsklage "aussteigen" und zum Einzelklageverfahren wechseln, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die bereits etliche Geschädigte des sog. VW-Dieselskandals vertritt, hinweist.

Das Positive daran ist auch, dass oftmals Prozessfinanzierer (PF) die Kosten für ein Einzelklageverfahren übernehmen. So arbeiten z. B. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit zwei renommierten Prozessfinanzierern zusammen, die alle Kosten für ein Einzelklageverfahren übernehmen und lediglich im Erfolgsfall muss der Kläger dann ca. 20-30 % vom erstrittenen Betrag an den Prozessfinanzierer abgeben.

Dies ist natürlich für betroffene VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, höchst interessant, denn:

- Sie kommen deutlich schneller zu Ihrem Recht und damit auch zu einer Entschädigung, auch, weil VW in der Regel obergerichtliche Urteile von Oberlandesgerichten scheut.

- Sie haben keine Kosten für ein Klageverfahren, diese werden vom Prozessfinanzierer übernommen.

- Lediglich im Erfolgsfall zahlen Sie zwischen 20 - 30 % (je nach Modell) an den Prozessfinanzierer.

- Dr. Späth & Partner führen bereits zahlreiche Prozesse gegen diverse Hersteller wie VW und haben jahrelange Erfahrung mit Massenschäden sammeln können.

Betroffene VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ihre Möglichkeiten nutzen und sich noch fristgerecht von der Musterfeststellungsklage abmelden und ihre Möglichkeit nutzen, um noch eine Einzelklage durchzuführen, die auch den Betroffenen keinerlei Kosten und Risiken verursacht, weil die Kosten für das Klageverfahren vollständig von einem Prozessfinanzierer übernommen werden.  

Betroffene VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, aber aus dieser wieder aussteigen wollen und eine Einzelklage mit Hilfe eines Prozessfinanzierers führen wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.



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