Musterklage gegen Mercedes-Bank vor dem Aus

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Das Verfahren gegen die Mercedes-Bank steht vor dem Aus. Die Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden ist vielleicht nicht die Mutter aller Musterklagen – aber als erste und am weitesten entwickelte ihrer Art hat sie doch einen rechtsprägenden Charakter.

Umso schlimmer für alle Beteiligten, dass die vom Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Mercedes-Bank geführte Klage schon in wenigen Tagen vorläufig erledigt sein könnte: Das Gericht hegt nicht nur Zweifel an der Zulässigkeit der Klage, sondern auch an der inhaltlichen Ausarbeitung des Themas an sich. Das gleiche Schicksal hatte schon die Klage gegen die Volkswagen-Bank vor dem OLG Braunschweig ereilt.

Derzeit ist die beanstandete Klausel aus angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht ganz so deutlich fehlerhaft, wie sich das z. B. die klageführende Kanzlei aus Berlin wünscht. Unter Umständen liefert der Europäische Gerichtshof dazu noch eine Vorlage, aber das Verfahren dort läuft noch mit bislang nicht absehbarem Ergebnis.

Dr. Gerrit Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und ein in Widerrufsangelegenheiten sehr erfahrener Rechtsanwalt. Für ihn ist das Aus der Musterklage gegen Mercedes auf keinen Fall das Ende der Widerrufsverfahren gegen Autobanken: „Der Widerrufsjoker ist immer noch das beste Mittel, wenn es um problemlose Rückabwicklungen von Pkws geht, allerdings müssen alle Parameter stimmen. Insbesondere muss jeder Fall individuell geprüft werden. Hier liegt das Problem der Musterklage!“

Die Anwälte der IG Dieselskandal prüfen Widerrufsbelehrungen für private Autobesitzer deutschlandweit kostenlos: „… auch für Benziner-Modelle, wenn sich ein juristisch fundierter Anlass ergibt, die Rechtmäßigkeit der Widerrufsbelehrung in Zweifel zu ziehen!“ Juristisch sehr spannend ist die Frage nach der zukünftigen Zulässigkeit einer Individualklage für Personen, die sich jetzt einer gescheiterten Musterklage angeschlossen haben. Für diese ist das Thema „Widerrufsjoker“ unter Umständen erledigt.


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