mybet Holding SE – Forderungsanmeldung und Berichtstermin

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Für die im Jahr 2015 von der mybet Holding SE ausgegebene Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) wurde Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur gemeinsamen Vertreterin bestellt.

Das Insolvenzgericht (Amtsgericht Charlottenburg) hat alle Gläubiger der insolventen mybet Holding SE zur Anmeldung der Forderungen bis zum 07.12.2018 aufgefordert. Für die Wandelschuldverschreibung 2015/2020 (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) hat Buchalik Brömmekamp die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und darüber hinaus auch Aus- und Absonderungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht.

Auch mit der Treuhänderin hat sich die gemeinsame Vertreterin zwischenzeitlich in Verbindung gesetzt. Zugunsten der Anleihegläubiger der 2015/2020 Wandelschuldverschreibung wurde mit der Oddo BHF Aktiengesellschaft (vormals mit der der Oddo Seydler Bank AG) ein „Sicherheiten-Treuhandvertrag“ geschlossen. Dieser sieht u. a. die Bestellung einer Sicherheit vor, welche den Rückzahlungsanspruch absichern soll. Die dahingehenden Gespräche wird die gemeinsame Vertreterin weiter fortsetzen, um eine bestmögliche Befriedigung für die Anleihegläubiger der 2015/2020 Anleihe zu erreichen.

Am 14.12.2018 fand der Berichtstermin statt. Der Insolvenzverwalter Sascha Feies von der Görg Insolvenzverwalter GbR berichtete über die Ursachen der Krise und gab einen Ausblick zur weiteren Vorgehensweise in dem Insolvenzverfahren. Buchalik Brömmekamp wird als gemeinsame Vertreterin die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) im Insolvenzverfahren und gegenüber der Treuhänderin weiter vertreten. Gerade die Ansprüche aus dem Treuhandvertrag scheinen werthaltig zu sein, weshalb Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und der Treuhänderin angestrebt werden, welche die Freigabe des Treuguts zum Gegenstand haben.

Für die ebenfalls betroffene im Jahr 2017 emittierte Wandelanleihe (ISIN: DE000A2G8472, WKN: A2G847) wurde eine andere gemeinsame Vertreterin (also nicht Buchalik Brömmekamp) gewählt; die die Forderungen der von ihr vertretenen Anleihegläubiger bislang wohl nicht angemeldet hat. Solange die gemeinsame Vertreterin der 2017er-Wandelanleihe die Ansprüche nicht zur Tabelle anmeldet, erhalten diese nicht einmal die Chance auf eine Insolvenzquote. Ob die betroffenen Anleihegläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren selbst anmelden können, ist sehr fraglich, da hierzu die gemeinsame Vertreterin verpflichtet ist. „Im schlimmsten Fall droht diesen Anleihegläubigern der Ausfall einer Insolvenzquote, da der Insolvenzverwalter nur angemeldete Forderungen berücksichtigen darf“, so Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.

Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibungen wird Buchalik Brömmekamp über den Berichtstermin sowie den weiteren Fortgang in diesem Insolvenzverfahren informieren. Dazu reicht zunächst eine Mail. Es ist allerdings der Nachweis der Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges erforderlich, da die Informationen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in und außerhalb des Insolvenzverfahrens und wurde, wie die Kanzlei selbst auch, in anderen Insolvenzverfahren zum gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren bestellt. 

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet. 

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gerne per E-Mail, per Telefon oder postalisch mit uns in Verbindung.



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