Mythos Schufa: die fünf größten Irrtümer

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Zur Schufa gibt es viele Mythen.

Bei der Schufa handelt es sich um eine staatliche Behörde.

Die Schufa ist eine privat geführte Auskunftei. Genauer gesagt handelt es sich bei der Schufa um eine Aktiengesellschaft. Das heißt: Die Schufa ist gewinnorientiert und verdient mit den gesammelten Daten über Bürger und Unternehmen ihr Geld.


Gegen die Schufa habe ich keine Chance.

Sie haben gute Chancen, erfolgreich gegen die Schufa vorzugehen, wenn Sie sich juristisch vertreten lassen. Ihr Anwalt kennt die Feinheiten, wenn es um die Korrespondenz mit der Schufa geht. Die anwaltliche Vertretung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es darum geht, negative Einträge löschen zu lassen.


Negative Einträge speichert die Schufa dauerhaft.

Für die Einträge, die die Schufa speichert, gibt es Speicherfristen. Zum Beispiel hat die Schufa mittlerweile die Pflicht, die Restschuldbefreiung schon nach sechs Monaten zu entfernen. Ansonsten betragen die Speicherfristen normalerweise drei Jahre.


Die Schufa informiert mich bei einem negativen Eintrag.

Von der Schufa selbst erfahren Sie erst von einem Negativ-Eintrag, wenn Sie bei der Schufa eine Datenauskunft beantragen. Allerdings ist anzunehmen, dass Sie von einem negativen Schufa-Eintrag schnell im Alltag erfahren, wenn Ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben eingeschränkt ist. Zum Beispiel ist Ihre Kreditkarte dann gesperrt oder Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, auf Rechnung zu bezahlen.


Eine Schufa-Auskunft kostet Geld.

Die Schufa ist gemäß Art. 15 DSGVO verpflichtet, Ihnen einmal jährlich eine kostenfreie Datenkopie zur Verfügung zu stellen. Diese beinhaltet einen Durchschnittswert Ihres Scores sowie die über Ihre Person gespeicherten Daten.


Sie haben Probleme mit der Schufa oder einer anderen Auskunftei? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen besprechen wir gemeinsam die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Informieren Sie sich umfassend auf unserer Kanzleiseite zur Schufa.

Stichworte: Schufa, Bonitätsscore, Negativeintrag, Datenkopie, Schufa-Score, Auskunftei, DSGVO, Speicherfrist

Foto(s): stock.adobe.com/163663896

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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