Nach dem Brexit: Offene Immobilienfonds in London schließen – was Anleger jetzt unternehmen können

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Offene Immobilienfonds mit Investitionen in London schienen vielen Anlegern eine sichere Sache. Und sollte die Entwicklung doch einmal schlecht verlaufen, könne man das Geld ja jederzeit wieder abziehen. So zumindest die Theorie und die Darstellung vieler Banken und Vermittler beim Verkauf. Dass die Realität anders aussieht, mussten die Anleger vieler Fonds in den letzten Tagen nach dem „Brexit“ schmerzhaft lernen: die Fond sind geschlossen, nach Medienberichten sind nun rund 21 Milliarden Anlegergelder erst einmal eingefroren.

Die Fonds haben Angst, dass zu viele Anleger nun kurzfristig aussteigen wollen und damit Geld flüssig gemacht werden muss – etwa durch den Verkauf von Immobilien. Damit dies nicht erforderlich wird, können Fonds vorübergehend geschlossen werden und die Auszahlung der Anleger aussetzen. Für Anleger, die dringend auf ihr Geld zugreifen müssen oder nicht weiter im englischen Markt investiert sein wollen, ein Desaster.

Doch Anleger müssen sich mit dieser Situation nicht abfinden.

„Betroffenen bleibt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2014 (Az BGH XI ZR 130/13) die Möglichkeit, von den Beratern Schadensersatz zu verlangen, wenn diese bei der Empfehlung der Fondsanlage nicht auf dieses so genannte ‚Schliessungsrisiko‘ hingewiesen haben“, erläutert Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Inhaber der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Anleger vertritt.

Erste erfolgreiche Klagen wurden durch KAP Rechtsanwälte bereits geführt.


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