Nach der Trennung: Wo lebt das Kind?

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Die Problematik ist alt und (in abgewandelter Form) auch aus dem „Kaukasischen Kreidekreis“ bekannt. Bedauerlicherweise wurden die Kinder in den vergangenen Jahren immer häufiger in die Streitigkeiten und Machtspiele der Eltern anlässlich der Trennung einbezogen. Während es früher klar war, dass das Kind immer bei der Mutter lebt, ist dies heute keineswegs mehr klar. Tatsächlich gibt es ja auch Fälle, in denen der Vater sich gleich viel oder sogar mehr um das Kind bis zur Trennung gekümmert hat, als die Mutter und der Vater ist besser zur Kindererziehung geeignet.

Gerne werden aber gelegentlich Fakten geschaffen, zum Beispiel so: Die Frau sucht heimlich eine neue Mietwohnung. Eines Tages zieht sie mit dem Kind von einer Stunde zur anderen aus und in die neue Wohnung ohne Zustimmung des Vaters um.

Das sehen die Familienrichter gar nicht gern. Schließlich gibt es doch auch dafür das Jugendamt und die Familiengerichte, damit solche Sachverhalte rechtzeitig und in Ruhe behandelt, besprochen und (möglichst gemeinsam) entschieden werden können.

Das Familiengericht kann gemäß § 1628 BGB auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung über eine Frage von erheblicher Bedeutung für das Kind (wie zum Beispiel den Wechsel des Aufenthaltsorts und der Schule) einem der beiden Elternteile vorläufig übertragen. Maßgeblich ist nach § 1697 a BGB, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Wenn es kurzfristig (auch mit Hilfe des Jugendamtes) nicht zu einem Einverständnis der Eltern über den künftigen Aufenthalt des Kindes kommt, bleibt daher nur die Antragstellung bei Gericht. Maßstab sind ausschließlich Kindeswohlaspekte.

Rechtsanwalt Dr. Fischer

Fachanwalt für Familienrecht

Leipzig, 14. November 2016


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