Nach Kreditkündigung: Volksbank erstattet Vorfälligkeitsentgelt

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Die Volksbank Anröchte hat in einem von Rechtsanwalt David Stader geführten Verfahren eine einbehaltene Vorfälligkeitsentschädigung freiwillig erstattet. Im Jahr 2016 hatte die Bank das Darlehen wegen einer Vermögensverschlechterung des Kunden gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Sachverhalt

Der Bankkunde schloss im April 2008 ein Kreditengagement zur Finanzierung des Eigenheims ab. Nachdem im Jahr 2016 über das Vermögen des Bankkunden die Insolvenz eröffnet wurde, kündigte die Bank die gesamte Geschäftsverbindung fristlos und verlangte die Rückzahlung des Darlehens nebst Vorfälligkeitsentschädigungen.

Sodann ließ die Bank die als Sicherheit dienenden Immobilien zwangsversteigern und behielt die Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Verkaufserlös ein. 

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung der Bank

Nachdem die Bank die Rückzahlung zunächst verweigerte, beauftragte der Bankkunde unsere Kanzlei mit der Durchsetzung der Rückzahlungsansprüche. Dem kam die Volksbank auch unverzüglich nach. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine Bank bei einer verzugsbedingten Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Darüber hinaus hat das Landgericht Aachen entschieden, dass die Bank generell nur bei einer Kündigung des Bankkunden eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Da die Volksbank offensichtlich eine gerichtliche Auseinandersetzung scheute, erstattete sie die Vorfälligkeitsentschädigung freiwillig und ersetzte auch die Anwaltskosten des Bankkunden.

Viele Banken scheuen Gerichtsverfahren

Dieses Verhalten der Banken im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen nach bankseitiger Kreditkündigung begegnet uns häufiger. Wir vermuten, dass die Banken ein Ausufern der kundenfreundlichen Rechtsprechung scheuen. Betroffene Bankkunden sollten die Abrechnung der Bank nach einer Kreditkündigung nicht einfach hinnehmen. Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt oder aus dem Verkaufs- bzw. Versteigerungserlös der Immobilie bezahlt, kann diese auch drei Jahre später noch zurückverlangt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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