Nach Urteil des EU-Gerichts: Fahrverbote auch für Diesel Euro 6 möglich

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Nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) können auch Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 Fahrverbote drohen. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission die Grenzwerte für die Schadstoffklasse Euro 6 mittels eines Korrekturfaktors angehoben hatte, damit die zulässigen Grenzwerte auch im strengeren RDE-Abgastest eingehalten werden können. Dazu sei die EU-Kommission aber nicht berechtigt gewesen, entschied das EU-Gericht am 13. Dezember 2018.

Mit dem neuen RDE-Abgastest werden die Emissionen der Fahrzeuge nicht mehr unter Laborbedingungen, sondern im realen Straßenverkehr gemessen. Um den Autobauern für eine Übergangszeit entgegenzukommen, hatte die EU-Kommission die zulässigen Grenzwerte für eine Überhangszeit angehoben. Mittels eines Korrekturfaktors wird der zulässige Grenzwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer zunächst auf 168 Milligramm und dann auf 120 Milligramm angehoben. Gegen diese Anhebung hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid geklagt, da dies die Luftreinhaltung erschwere.

Das EuG gab den Städten recht. Die EU-Kommission sei überhaupt nicht befugt gewesen, die Grenzwerte anzuheben. Das Urteil hat allerdings keine unmittelbare Auswirkung auf die Grenzwerte. Für 14 Monate bleibt zunächst alles beim Alten, damit Rechtssicherheit herrscht. Innerhalb dieses Zeitraums muss die EU-Kommission eine neue Regelung vorfinden.

„Ob sich die Grenzwerte dann verändern werden, kann derzeit nicht gesagt werden. Es könnte aber auch für viele Fahrer von Dieseln mit der Abgasnorm Euro 6 eng werden, da bei vielen dieser Fahrzeuge der Grenzwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer zum Teil deutlich überschritten wird. Als vergleichsweise sauber gelten eigentlich nur Diesel der neueren Generation mit der Abgasnorm Euro 6d“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Bisher werden Fahrverbote für Euro-6-Diesel als unverhältnismäßig angesehen. Nach der Entscheidung des EuG könnte sich dies ändern und auch Fahrverbote für diese Diesel diskutiert werden. Entscheidend wird sein, ob den Städten die Reinhaltung der Luft gelingt. „Ein Ausweg für viele Dieselfahrer kann der Widerruf ihres Autokredits sein“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Da bei einer Autofinanzierung häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Informationen verwendet hat. Dann kann der Widerrufsjoker bei einem Benziner genauso gezogen werden wie bei einem Diesel.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzlei-Homepage. 


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