NAM Niedersächsiche Algen Manufaktur GmbH: Anleger prüfen rechtliche Schritte! Anwälte informieren!

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Noch immer warten Anleger vergeblich auf Rückzahlung ihrer Kaufpreise, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Angebot der NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH als Einlagengeschäft bewertet und am 13. Januar 2017 den weiteren Vertrieb untersagt sowie die unverzügliche Rückabwicklung alle Geschäfte angeordnet hatte.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hatten die NAM für diverse Anleger zur Rückzahlung aufgefordert, aber noch keine Auszahlung erhalten; Weiterungen wie Klageerhebung bleiben vorbehalten. 

Dr. Späth & Partner weisen darauf hin, dass auch Ansprüche gegen die Vermittler und Berater dieser Kapitalanlage geprüft werden können. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth führt hierzu aus: „Anlageberater schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung; in Fällen, in denen dies nicht der Fall war, können erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden.“

Diverse Anleger schildern Dr. Späth & Partner inzwischen, dass ihnen die Anlage bei NAM als sichere und ökologisch sinnvolle Anlage geschildert wurde, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sein soll. Dies war jedoch nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht der Fall.

Damit liegen einige Ansatzpunkte für eine Prüfung vor, ob die Berater/Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht werden können. 

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Facetten im Bereich Kapitalanlagerecht, insbesondere im Fall Vermittlerhaftung, vertraut.


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