Nasenbeinbruch bei Motorradunfall: 4.250 Euro

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Mit Vergleich vom 07.01.2020 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, an meinen Mandanten bei voller Haftung ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.250 Euro zu zahlen. Die Versicherung hat auch meine außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen.

Der 1986 geborene Angestellte erlitt als Motorradfahrer auf dem Weg zur Arbeit bei einem Linksabbieger-Unfall eine Nasenbeinfraktur, Prellungen und eine leichte Gehirnerschütterung. Der Unfallverursacher hatte meinem Mandanten beim Linksabbiegen mit seinem Pkw die Vorfahrt genommen. Mein Mandant stürzte mit seinem Motorrad bei der Ausweichbewegung. Er wurde im Krankenhaus für eine Nacht zur Beobachtung aufgenommen.

Der Nasenbeinbruch musste nicht operativ gerichtet werden, weil sich die Bruchstücke des Nasenbeines nicht verschoben hatten. Es verblieben über weitere 14 Tage Schmerzen an der linken Schulter, im rechten Kniegelenk und an der Nase. Alle Verletzungen heilten folgenlos aus. 

Ich hatte für diese Verletzungen von der Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 4.500 Euro geltend gemacht. 

Der behandelnde Unfallchirurg hatte bestätigt, dass bereits 14 Tage nach dem Unfall das rechte Knie nahezu schmerzfrei war. Lediglich das linke Schultergelenk musste noch durch Krankengymnastik beübt werden. Eine unfallbedingte Rotatorenmanschettenruptur wurde durch eine Kernspin-Aufnahme sicher ausgeschlossen.

Ich habe mich für den Mandanten mit der Versicherung auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.250 Euro geeinigt. Die Abfindung wurde auch deshalb geschlossen, weil der Mandant bestätigte, dass seine Verletzungen an der Schulter, am Knie und an der Nase folgenlos ausgeheilt waren.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht



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