Negative Google-Bewertungen entfernen – Wie geht das?

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Sie haben bei Google negative bzw. schlechte Bewertungen oder Rezensionen über Ihr Unternehmen erhalten? Möchten Sie diese entfernen, um eine Rufschädigung zu vermeiden? Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst, die Sie benötigen, um gegen negative Google-Bewertungen vorzugehen:

Wie wichtig sind Google-Bewertungen?

Um Google kommt heutzutage kein Unternehmen mehr herum. Schließlich ist Google die meistbesuchte Internetsuchmaschine der Welt und dient vielen Nutzern dazu Orte und Unternehmen zu finden. Dabei ist nicht nur allein die Auflistung bei Google für Unternehmen wichtig, sondern vor allem auch die Bewertung. Google-Nutzer können Orte und Unternehmen bei Google mit Sternen bewerten und eine Rezension schreiben. Bereits abgegebene Bewertung dienen für andere Google-Nutzer als erster Eindruck über Orte und Unternehmen. Daher ist es enorm wichtig, gute Bewertungen bei Google zu haben. Zum einen gewinnt man mit guten Bewertungen neue Kunden für sich. Zum anderen können negative Google-Bewertungen rufschädigend sein und schon in kurzer Zeit zu Umsatzeinbußen führen!

Wie lassen sich negative Google-Bewertungen löschen?

Zum einen besteht die Möglichkeit Google zwecks Löschung zu kontaktieren. Unter bestimmten Voraussetzungen löscht Google Bewertungen, z.B. wenn diese Diskriminierung, Beleidigungen, Hassreden etc. enthalten. Allerdings hat unsere Erfahrung gezeigt, dass dies oft ein umständlicher, langwieriger Prozess ist, bei dem sich Google gerne Zeit lässt. Dabei ist die erwünschte Löschung zudem nicht garantiert. Auch hat die Erfahrung gezeigt, dass Mandanten häufig scheitern, wenn sie versuchen, die Bewertung selbst zu löschen. Gerade bei Bewertungen kommt es oftmals auf die rechtlich saubere Beschreibung des entsprechenden Rechtsverstoßes an. Bei eigenem Vorgehen gegen Bewertungen kann außerdem das Recht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zeitablauf erlöschen.

Zum anderen können Sie mit anwaltlicher Hilfe gegen die negative Bewertung vorzugehen. Ein Anwalt kann einzelne Bewertungen genau auf Ihre Zulässigkeit überprüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei falschen Behauptungen, Schmähkritik oder vergleichbaren Fällen, kann der Verfasser der Bewertung sogar direkt abgemahnt werden. Im weiteren Verlauf könnte ein Anwalt auch gerichtliche Schritte einleiten.

Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihren negativen Bewertungen. Wir sind auf Medienrecht spezialisiert und beraten bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu Negativbewertungen auf sämtlichen Plattformen. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter! Sie erreichen uns:

  • Telefonisch unter den Telefonnummern 040 53308720 oder 030 20649405
  • Per E-Mail über hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Oder über die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de (Hier bitte auch in die Nachricht an uns noch einmal Ihre Telnr. einfügen, vielen Dank!)

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