Negative Google-Bewertungen – und was man dagegen tun kann

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Wer bei Google zu bestimmten Keywords auf Seite 1 innerhalb der „Top10“ der organischen Suche gefunden wird, der hat viel richtig gemacht. Oft gehen damit einschlägige und langwierige SEO-Maßnahmen einher, die einiges Geld verschlungen haben. Unternehmen, die online vertreiben möchten und nicht auf Seite 1 in Googles Suchergebnissen erscheinen, finden faktisch hingegen nicht statt.

Negativbewertungen werden direkt in Suchergebnissen angezeigt

Ärgerlich wird es, wenn ein auf Seite 1 geranktes Unternehmen dann aber feststellen muss, dass es über Googles eigene Bewertungsfunktion (für Google Plus Nutzer) negative und rufschädigende Bewertungen erhalten hat. Die Bewertungen werden, deutlich sichtbar, direkt unter dem Unternehmenseintrag von Google in der organischen Suche verlinkt. Der Positiveffekt, auf Seite 1 der Suchmaschine gefunden zu werden, ist damit komplett neutralisiert. Es droht sogar ein nachhaltiger Schaden.

Prinzipiell kann das bei Google bewertete Unternehmen dann gegen den jeweiligen Bewerter vorgehen, wenn in der Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Schmähkritiken verbreitet werden. In der Praxis sieht es leider oft anders aus: Der Bewerter schreibt und bewertet unter Pseudonym. Trotz intensiver Bemühungen können die bewerteten Unternehmen die Identität des Bewerters nicht nachvollziehen – und damit auch nicht rechtlich gegen den Bewerter direkt vorgehen.

Bewertungen akzeptieren oder dagegen vorgehen?

Das durch die anonyme Bewertung geschädigte Unternehmen hat dann genau zwei Optionen: Die Negativ-Bewertung entweder zu akzeptieren, oder sich direkt an Google zu wenden – als Betreiberin der Suchmaschine. Nach Maßgabe des Bundesgerichtshofs haftet Google nämlich ebenfalls für rechtswidrige Beiträge, die innerhalb seiner Dienste durch Nutzer aufgestellt und verbreitet werden.

Derjenige, der sich aber schon einmal an Google wenden musste, weiß, dass dies leichter gesagt als getan ist. Google selbst ist nämlich so gut wie nicht erreichbar. Es werden zwar Beschwerdeformulare online bereitgestellt; selten betreffen diese allerdings das konkrete Anliegen. Noch seltener erhält man schließlich eine Nachricht vom Suchmaschinenriesen. Und falls doch, handelt es sich meist um Textbausteine, die nicht weiter helfen.

Fehlerfreie Abmahnung das A und O

Um eine unberechtigte Negativ-Bewertung bei und von Google entfernt zu bekommen, muss man im Einzelfall nahezu ALLES richtig machen. Das heißt, den Betreiber der Suchmaschine schnell und qualifiziert abzumahnen und auch den Zugang der Abmahnung im Zweifelsfall beweisen zu können. Google haftet nämlich erst nach Kenntnis der konkreten Umstände für die Rechtsverletzungen Dritter. Wer die konkreten, rechtswidrigen Umstände Google nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis trägt, verbaut sich die Chance, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Google Erfolg zu haben.

Gelingt hingegen eine solche qualifizierte Abmahnung des in USA ansässigen Suchmaschinenbetreibers, honoriert Google dies meistens auch, in dem es auf berechtigte Beanstandungen reagiert und die entsprechenden Inhalte entfernt. Hat die Abmahnung an Google hingegen formelle oder materielle Mängel, meldet sich der Suchmaschinenbetreiber oft gar nicht zurück. Die Chancen, in einem gerichtlichen Eilverfahren dann noch Erfolg zu haben, tendieren dann ebenfalls gegen Null.

Es bleibt dem Unternehmen dann noch die Möglichkeit einer langjährigen, „normalen“ Klage. Dort lässt sich der Fehler in der Abmahnung manchmal wieder auswetzen. In der Praxis ist damit aber den wenigsten Unternehmern geholfen, da die Bewertung bei Google für diesen äußerst langen Zeitraum in der Welt bleibt, neue Kunden und damit auch gute Umsätze verhindert.

Fazit

Gegen anonyme Bewertungen, die über das Google-eigene Bewertungssystem abgegeben worden sind, lässt sich etwas ausrichten, wenn deren Inhalte tatsächlich rechtswidrig sind. Da die Kommunikation mit Google schwierig und die Fristen knapp sind, ist eine wasserfeste Abmahnung des Suchmaschinenbetreibers die „halbe Miete“.

Tobias Kläner, Rechtsanwalt

Bei Problemen mit negativen Google-Bewertungen bin ich gerne - bundesweit - Ihr Ansprechpartner.


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