Negativeintrag der Ferratum Bank PLC durch Schufa Holding AG gelöscht

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Die Ferratum Bank PLC vertreibt in Deutschland (mittlerweile unter dem Namen Multitude Bank) vorwiegend Mikrokredite an Verbraucherinnen und Verbraucher. Insbesondere solche Kleinkredite führen häufig zu Negativeinträgen bei Auskunfteien .

Im folgenden Fall musste eine Frau aus Winsen im Oktober 2022 feststellen, dass die Ferratum Bank einen negativen Schufa-Eintrag zu ihrer Person vorgenommen hatte. Zuvor hatte die Betroffene einen Mikrokredit über wenige hundert Euro mit der Ferratum Bank PLC abgeschlossen.  

Zweite Rate nicht rechtzeitig bezahlt

Die Betroffene traf eine Vereinbarung mit der Bank ihren Mikrokredit in zwei Monatsraten zurückzuzahlen. Bei der ersten Rate traten von Seiten der Betroffene aber keine Probleme auf, sodass sie die Rate innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist beglich. Die zweite Rate konnte die Betroffene jedoch nicht rechtzeitig bezahlen, weshalb sie sich mit der Ferratum Bank auseinandersetze und um eine Fristverlängerung bat. Die 30-tägige Verlängerung wurde von der Bank auch angenommen. Im Gegenzug dazu musste die Betroffene zusätzliche Kosten in Höhe von 79 Euro tragen.

Die vollständige Tilgung der Schulden erfolgte dann Ende März 2022. Der Negativeintrag war jedoch bereits am 25.02.2022 durch die Ferratum Bank PLC vorgenommen worden, obwohl die Forderung zu diesem Zeitpunkt aufgrund der getroffenen Stundungsabrede noch gar nicht fällig war.

Schnelle Hilfe durch außergerichtliche Einigung

Der zuständige Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser konnte der betroffenen Kreditnehmerin nach zwei Monaten Schriftverkehr sowohl mit der Ferratum Bank PLC als auch mit der Schufa Holding AG schließlich zu einer Löschung des negativen Eintrages verhelfen.

Dabei formulierte er zunächst ein Aufforderungsschreiben an die Ferratum Bank. Darin wurde die Ferrarum Bank mit der Tatsache konfrontiert,  dass die Forderung zu dem Zeitpunkt der Einmeldung überhaupt nicht fällig war, da die Betroffene zuvor bereits um eine Fristverlängerung für die zweite Rate gebeten hatte, die die Ferratum Bank auch bestätigt und damit angenommen hatte. 

Zudem erhielt die Betroffene weder Mahn- und Kündigungsschreiben, noch wurde sie in irgendeiner Weise über den bevorstehenden Negativeintrag informiert. Auch deswegen war der Negativeintrag rechtswidrig erfolgt.

Nachdem die Ferratum Bank auf das Schreiben von Dr. Rohrmoser nicht reagierte, obwohl dieser noch zwei weitere Erinnerungen schickte und um zügige Bearbeitung bat, forderte der Experte aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte nun direkt die Schufa Holding AG direkt zur Löschung des Eintrages auf.

In dem Zeitraum, in dem die Schufa Holding AG den Eintrag auf seine Rechtmäßigkeit prüfte, folgte schließlich die langersehnte Antwort der Ferratum Bank. Diese teilte jedoch lediglich in einer kurzen Email mit, dass die Kundin ordnungsgemäß gemahnt wurde und der Eintrag somit rechtmäßig sei.

Hier setzte Dr. Rohrmoser erneut nach, indem er den konkreten Sachverhalt nochmal schilderte und erneut auf die rechtlichen Erwägungen und Bedenken gegen den Eintrag verwies.

Die Schufa Holding AG nahm allerdings Mitte Januar 2023 die Löschung des Eintrages ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht vor. 

Die Ferratum Bank wurde durch Dr. Rohrmoser danach zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten aufgefordert und zahlte diese auch in voller Höhe am 02.02.2023 auf das Geschäftskonto der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte ein. 

Fazit

In der Praxis der Rechtsanwälte aus der Kanzlei AdvoAdvice zeigt sich immer wieder, dass Betroffene vor einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG nicht hinreichend und auch nicht rechtzeitig über den drohenden Eintrag informiert werden. 

Hier zahlt es sich aus, sich an eine spezialisierte und erfahrende Anwaltskanzlei zu wenden, die nicht bereits nach dem ersten Schreiben an die Gegenseite aufgibt. 

Im konkreten Fall hat sich die Hartnäckigkeit von Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser ausgezahlt und führte zur Eintragslöschung durch die Schufa Holding AG und zur Kostenübernahme durch die Ferratum Bank PLC. 

Nehmen Sie daher bei einem Bedarf ein rechtlicher Unterstützung gerne Kontakt zu den Experten von AdvoAdvice auf unter 030 921 000 40 oder schicken Sie eine Email an info@advoadvice.de. 

Wir bieten Ihnen an, Ihre Schufa-Problematik im Wege einer kostenfreien Ersteinschätzung zu in einem kurzen Telefonat zu begutachten, um Ihnen danach wichtige Handlungsempfehlungen zu Ihrem Fall an die Hand zu geben. 

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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