Nest by One Wall Street/Nest-im: Klarer Betrug! Anwaltsinfo

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei dem Zinsportal nest-im.de, das sich "Nest by One Wall Street" nennt und angeblich in der Stresemannstraße 123 in 10963 Berlin ansässig war, liegt leider Betrug vor, wie inzwischen eindeutig fest fest.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin empfehlen Anlegern dringend zu handeln, um die überwiesenen Gelder zu retten.

Immer mehr Anleger bemerken inzwischen, dass die "Festgeldanlagen", die teilweise am 06.02.2024 oder schon früher fällig waren und schon letztes Jahr mit Laufzeit von 6-12 Monaten angelegt werden sollten, nicht zurück bezahlt werden.

Bei den angebotenen "Festgeldanlagen" handelte es sich nur um einen Bluff, um Anleger zum Überweisen von Geldern an Banken in Europa wie z.B. in Spanien zu bewegen.

Die "Anlageberater", die sich mit falschem Namen wie Herr "von Steinheim" ausgegeben haben, sind inzwischen nicht mehr erreichbar, ebenso wie die Firma Nest by One Wall Street selber nicht mehr. 

Vor kurzem hatte auch die Stiftung Warentest mit Warnhinweis vom 22.12.2023 unter der Überschrift "Abzocker von One Wall Street" ausdrücklich vor nest-im.de gewarnt und die Firma ausdrücklich auf die "Warnliste Geldanlage" gesetzt.  Hier besteht konkreter "Klon"-Verdacht!

Anleger sollten strafrechtliche Ansprüche und Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken, bei denen geprüft werden sollte, ob sie eventuell gegen Geldwäschevorschriften verstoßen haben.

Erste Rechtsschutzversicherungen haben Kostenschutz erteilt und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei "Nest by One Wall Street", nest-im.de, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema