Neue Abmahnung des Ido Interessenverbands wegen angeblicher falscher Angaben in Online-Angebot

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Einer unserer Mandanten, ein Onlinehändler, erhielt kürzlich eine aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. 

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, innerhalb seiner Online-Angebote falsche Angaben gemacht zu haben und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.

Konkret habe man beim Ido Interessenverband die Widerrufsbelehrung unseres Mandanten gelesen und dabei festgestellt, dass Angaben zu Muster-Widerrufsformular falsch sein. Das Muster-Widerrufsformular ist ein Formular, welches Online-Unternehmer ihren Kunden, sofern diese Verbraucher sind, anbieten müssen, damit diese ihr Widerrufsrecht einfach ausüben können. 

Des Weiteren verwende unser Mandant in seinen Online-Angeboten die Klausel „Versand versichert”. Eine solche Klausel sei ebenfalls wettbewerbswidrig. Gesetzlich ist es so, dass Unternehmer beim Verkauf von Waren an Verbraucher ohnehin die Transportgefahr tragen. 

Dies bedeutet, dass ein Unternehmer nicht von seiner Lieferpflicht frei wird, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wird oder verloren geht. Somit trägt der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr, Werbung mit „versichertem Versand” ist unzulässig. Weitere gerügte angebliche Verstöße:

  • Werbung mit „Herstellergarantie“ ohne Hinweis auf die exakten Garantiebedingungen
  • Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
  • Nichtvorhandensein einer Datenschutzerklärung
  • Keine Belehrung über Vertragstextespeicherung

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von 232,05 € zu zahlen.

Die Abmahnung und der zugrundeliegende Sachverhalt zeigen zweierlei. Zum einen müssen online Unternehmer eine Vielzahl an Informationspflichten beachten und erfüllen. Ein Verstoß gegen Informationspflichten kann zugleich ein Wettbewerbsverstoß sein und von Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden. 

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, als Online-Unternehmer auf fachanwaltliche Beratung im Vorfeld zurückzugreifen. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden und Sie können ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen. Zum anderen sollte bei Erhalt einer Abmahnung der zugrundeliegende Sachverhalt immer fachanwaltlich überprüft werden. 

Es ist fraglich, ob die gerügten Verstöße tatsächlich Wettbewerbsverstöße sind. Insbesondere das Nichtvorhandensein einer Datenschutzerklärung ist nicht unstreitig ein Wettbewerbsverstoß. Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im vergangenen Jahr gibt es diverse Gerichtsentscheidungen, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen verneinen. 

Abmahnung erhalten? Was tun?

Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden. Dadurch hätte der Abmahnende die Möglichkeit, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. 

Unser Rat an Abmahnempfänger lautet: Völlig unabhängig davon, ob der beanstandete Verstoß zutreffend ist, oder nicht sollte eine Abmahnung nicht selber beantwortet werden. 

Nehmen Sie daher keinen Kontakt zum Abmahnanwalt auf und unterzeichnen Sie keine Dokumente, wie z.B. die vorformulierte Unterlassungserklärung. Durch die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts kann die Angelegenheit nach einer umfassenden Prüfung rechtssicher und kostengünstig beigelegt werden. Oftmals lassen sich geforderte Kosten zum Teil drastisch reduzieren.

Sofern Sie daher ebenfalls eine Abmahnung des Ido-Interessenverbands wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsrechtsverletzung oder eines anderen Vorwurfes erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen. 

Die in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Wettbewerbsrecht höchst spezialisiert. 

Ihre Vorteile: 

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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