Neue Abmahnung Kornmeier & Partner iAd Embassy of Music GmbH v. 20.12.2013 -„Passenger – Let Her Go“

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Weitere urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 20.12.2013 an dem Musikwerk „Passenger - Let Her Go" auf German Top 100 vom 11.03.2013.

Die unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung übergebene Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 20.12.2013 liegt der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über eine sog. Internettauschbörse zugrunde.

Der Adressat der Abmahnung soll eine Datei namens „German Top 100 Single Charts Container vom 11.03.2013 öffentlich zugänglich gemacht haben.

Konkreter Gegenstand der Abmahnung soll jedoch eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Passenger - Let Her Go", an dem die Embassy of Music GmbH die Rechte innehat.

Das Musikwerk „Passenger - Let Her Go" ist Bestandteil des oben benannten Chartcontainers.

Aufgrund des Umstandes, dass sich auf dieser Datei noch 99 weitere Musikwerke befinden, besteht die Gefahr weiterer urheberrechtlicher Abmahnungen durch andere Rechteinhaber. Um die Gefahr von Folgeabmahnungen und das damit einhergehende weiterer finanzieller Schäden zu minimieren, besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen. 

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass vorbeugende Unterlassungserklärungen nicht geeignet sind die Forderungen vollständig zu Fall zu bringen. Durch die rechtzeitige Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kann zumindest jedoch der Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten verhindert werden.

Zusätzlich zur der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 288,43 € gefordert. Entsprechend der neuen Gesetzeslage enthält dieser Betrag lediglich Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00€, mithin einem Betrag von 124,00€. Darüber hinaus wird ein pauschaler Lizenzschadensersatz in Höhe von 150,00€ geltend gemacht.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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