Neue Abmahnung Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch Kanzlei JBB

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Erneut sind wir als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei JBB beauftragt worden. In diesem Ratgeberartikel schildern wir, wie bei Erhalt einer Abmahnung vorgegangen werden sollte.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – hier das Fußballbundesliga-Spiel Bayern München gegen Borussia Dortmund – ohne entsprechendes Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Dies sei durch eine von Sky veranlasste Kontrolle in der von unserer Mandantschaft betriebenen Betriebsstätte festgestellt und dokumentiert worden. Darin sei eine Urheberrechtsverletzung zu sehen.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Für den Fall, dass unsere Mandantschaft einen gewerblichen Sky-Abonnementvertrag abschließt, sei man bereit, einen Schadensersatzbetrag auf „nur“ 500,00 Euro zu reduzieren. Sollte jedoch kein Abo abgeschlossen werden, werde man gesondert auf unsere Mandantschaft zurückkommen.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Insbesondere sollten hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Einbeziehung, sowie die genaue Einzelfallkonstellation einer konkreten Prüfung unterzogen werden. 

Unsere Anwaltskanzlei konnte bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime erfolgreich gegen Sky vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits sehr gut und stehen auch Ihnen mit unseren Erfahrungswerten zur Verfügung.

Sofern Sie ebenfalls Empfänger einer derartigen Abmahnung, eines Mahnbescheides, einer einstweiligen Verfügung oder Klage sind, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Kompetente, spezialisierte Beratung durch erfahrene Fachanwälte
  • Persönliche und individuelle Beratung 
  • Transparente Kosten mit einem fairen pauschalen Honorar
  • Tätigkeit im gesamten Gebiet der Bundesrepublik

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter unserer nebenstehenden Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per Email oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Transparente Kosten sind uns sehr wichtig, daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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