Neue Filesharing-Abmahnungen: „La La Land“ und „Captain Fantastic“ – Waldorf Frommer

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Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht aktuell wieder Filesharing-Abmahnungen aus. Wir wurden kürzlich mit der Verteidigung gegen derartige Abmahnungen beauftragt. Wie Sie bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung reagieren sollten, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Abgemahnte Werke:

  • „La La Land“ – Studiocanal GmbH
  • „Captain Fantastic“ – Universum Film GmbH

Vorwürfe in den Abmahnungen:

Innerhalb einer Online-Tauschbörse sollen unsere Mandanten angeblich die oben genannten Filme zum Download angeboten, also öffentlich zur Verfügung gestellt haben. Dies stelle das sogenannte „Filesharing“ dar und sei eine Urheberrechtsverletzung.

Forderungen:

  • Zahlung von 915,00 € Pauschalbetrag
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung

Wurden Sie abgemahnt?

  • Keine Dokumente unterzeichnen
  • Keine Zahlungen leisten
  • Kontakt zu Rechtsanwalt aufnehmen

Eine Abmahnung sollte immer durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft und beantwortet werden. Es gilt nämlich, die Einzelfallumstände Ihres Falles zu berücksichtigen. Wurden bspw. weitere Film- oder Musiktitel in einer Filesharing-Tauschbörse angeboten? Haben Sie die Datei vielleicht selber gar nicht angeboten? Ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüft Ihren Fall und hilft Ihnen kompetent und rechtssicher weiter.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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