Neue Kanzlei im Bereich Filesharing-Abmahnung: ©-Law GbR (c-Law GbR) mahnt i.A.d. G&G Media GmbH ab

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Die Rechtsanwälte Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur und Andre Schenk firmieren nunmehr auch unter der Kanzlei c-Law GbR (©-Law GbR) und versenden über diese neue Kanzlei urheberrechtliche Abmahnungen.

In der Vergangenheit haben diese vorgenannten Rechtsanwälte Abmahnungen über die Kanzlei Schulenberg und Schenk versendet. Die aktuellen Abmahnungen der c-Law GbR (©-Law GbR) sind mit den bereits bekannten Musterschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk jedoch fast identisch. Auch in den Abmahnungen der c-Law GbR (©-Law GbR) wird ein pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 1.298,- € gefordert.

Zum Beispiel mahnt die Kanzlei c-Law GbR (©-Law GbR) im Auftrag folgender Rechteinhaber ab:

  • G&G Media Foto-Film GmbH
  • Berlin Media Art e.K. - Inhaber Raymond Louis Bacharach

Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk der Kanzlei c-Law GbR (©-Law GbR)  behaupten in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht.

Daher gilt: Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den meisten Fällen.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

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