Neue Retourenregelung für Onlineshops

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Online-Händlern können ab Mitte 2014 Kosten für Retouren an ihre Kunden weiterzugeben.

Bisher sieht die Rechtslage vor, dass deutsche Online-Händler die Rücksendekosten übernehmen müssen, sofern die bestellte Ware einen Warenwert von 40 Euro überschreitet. Jedoch muss natürlich die Übernahme der Rücksendekosten bei einem Warenwert unter 40 Euro mit dem Kunden vereinbart sein - z. B. über AGB. Die noch umzusetzende EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) sieht hingegen vor, dass Online-Shopbetreiber in naher Zukunft Rücksendegebühren erheben können. Ein entsprechendes Gesetz auf nationaler Ebene hierzu wird bis zum 13.06.2014 in Kraft treten. Natürlich ist es den Online-Händlern freigestellt, diese Gebühr in die Preise in ihre Kalkulation mit einzubeziehen.

Dass Retouren für die Händler im Internet teuer sind und ein hohes Kostenrisiko mit sich bringen, ist schon lange ein Thema und immer wieder diskutiert worden. Nun hat sich der europäische Gesetzgeber dieses Problems angenommen und in seiner Richtlinie Vorgaben gemacht, die es von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umzusetzen gilt. Dabei gibt es künftig wohl mehrere Möglichkeiten für den Shopbetreiber, das erwartete Gesetz wiederum in die Tat umzusetzen. Laut ersten Umfragen, planen über ¾ aller Online-Shopbetreiber eine Gebühr für Retouren festzusetzen. In welcher Form, dies geschieht, ob die Gebühren auf die Verkaufspreise selbst oder auf die Versandkosten aufgeschlagen werden, bleibt noch abzuwarten. Sicher ist hierbei auch der Preiskampf nicht unbeachtlich. Gerade bei der Suche im Internet nach diversen Artikeln bedienen sich viele Verbraucher Suchmaschinen um den günstigsten Preis zu eruieren. Je nach Kalkulationsmodell könnten einem Online-Shop Nachteile entstehen, würden die Verkaufspreise etwa durch den Zuschlag in die Höhe schnellen. Rücksendekosten sind nämlich zumeist nicht im Preisvergleich inbegriffen, sondern werden vielmehr außen vor gelassen.

Die Umfragen ergaben auch, dass eher größere Shops auf die Gebühr verzichten wollen. Dies klingt zunächst nach einem Vorteil für die großen Shopbetreiber. Nicht auszuschließen ist jedoch auch, dass Kunden die Produkte zur Ansicht bei großen Händlern bestellen, die Sachen aber kostenfrei retournieren um sie schließlich bei einem anderen Händler zu einem günstigeren Preis zu bestellen.

Für die Shopbetreiber heißt das, sich vor Umsetzung und Inkrafttreten der nationalen Regelungen ein Modell zu überlegen, welches für sein Geschäft sinnvoll ist und womöglich den geringsten Wettbewerbsnachteil mit sich bringt. Sicher kommt es hier nicht zuletzt auf die Eigenheiten des Shops selbst an sowie die feilgebotene Ware. Ratsam ist es, sich frühzeitig mit den möglichen Neuerungen vertraut zu machen und diese rechtzeitig anwenden zu können. Hierzu werden sicher einige Änderungen im Shop vorgenommen werden müssen, welche den Kunden auf z.B. neue Versandkosten aufmerksam machen. Vor allem in rechtlicher Hinsicht sollte das Vorhaben abgesichert sein. So wird bei einer Umlage der Gebühren auf die Portokosten eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unumgänglich sein.

Interessant sind Überlegungen für Shopbetreiber, ob man nicht unterschiedlich auf seine verschiedenen Kunden eingeht. So könnte man etwa Kunden, die häufig Waren zurücksenden eher mit den Rücksendekosten belasten als die Kunden, die viel behalten. Auch diese Gestaltungsmöglichkeiten sollten rechtlich vorher geprüft und fixiert werden um künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Sollten auch Sie in einen solchen Fall verwickelt sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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