Neue Widerrufsmuster für Ebay-Verkäufer

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Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dieses kann teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Der Fristbeginn ist von einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung durch den Unternehmer abhängig.

Um den Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung zu erleichtern, hatte das Bundesministerium der Justiz im Jahre 2002 Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet, die seitdem von den Unternehmen formularmäßig verwandt wurden. Diese Muster sind nun von dem Bundesministerium der Justiz überarbeitet worden.

Am 12.03.2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neufassung der Belehrungs-Muster über Widerrufs- und Rückgaberechte für Verbraucher tritt ab dem 01.04.2008 in Kraft. Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2008.

Verkäufer, die sich in der Vergangenheit der Muster des Bundesjustizministerium für Widerrufserklärungen bedienten, sahen sich häufiger Abmahnungen von Konkurrenzunternehmen ausgesetzt. Grund für die Abmahnungen war, dass die Widerrufserklärungen von einzelnen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland als nur unzureichend und daher für unwirksam erachtet wurden. Dies führte zu erheblichen Verunsicherung bei den Betroffenen.

Das Bundesminsterium der Justiz reagierte auf diese Bedenken und hat nun überarbeitete Muster herausgegeben, die auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden. Damit soll für Rechtssicherheit gesorgt werden und den Gründen der Abmahnungen der Vergangenheit die Rechtsgrundlage entzogen werden.


Weitere Informationen und die Widerrufsmuster finden Sie auf unserer Homepage www.temmeklein.de 


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