Neuer Bußgeldkatalog: Verstöße im Güterverkehr seit 1. August 2015 teurer

  • 1 Minuten Lesezeit

Zum 1. August hat sich der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verschärft und ersetzt die bis zum 31. Juli 2015 gültige Version aus dem Jahr 2011. Die Regelsätze liegen nun um bis zu 25 Prozent über den bisherigen Sätzen.

So werden u.a. Kabotage-Verstöße ab sofort bei einer vorsätzlichen Tatbegehung mit 2500 bis 3000 Euro geahndet, bei Fahrlässigkeit mit 1250 bis 1500 Euro. Ähnlich sieht es bei den anderen Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis- und Genehmigungspflichten aus. Auch wer sich nicht an die Mitführungspflichten aus dem GüKG hält, muss mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Die Bußgeldtatbestände selbst bleiben dabei unverändert.

Bei den im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bestimmten Beträgen handelt sich um Regelsätze, bei denen die gewöhnlichen Tatumstände zugrunde gelegt werden. Den Bußgeldbehörden wird bei der Bemessung jedoch ein Ermessensspielraum eingeräumt, sodass es den Verfolgungsbehörden freigestellt ist, die Regelsätze im Einzelfall zu über- oder unterschreiten.

Allein aufgrund dieses weiten Ermessensspielraums zur Ahndung der Verstöße ist es empfehlenswert, den Vorwurf und die angekündigte Sanktion im Hinblick auf einen Ermessensnicht- oder Fehlgebrauch der Bußgeldstelle durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Kanzleiprofil:

Die Anwaltskanzlei Schulte-Silberkuhl bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Transport- und Speditionsrechts sowie im Verkehrsrecht eine optimale Interessenvertretung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl

Beiträge zum Thema