Neuerungen im Antidumpingzollrecht (Januar bis August 2023)

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Mit DVO (EU) 2023/99 vom 11.01.2023 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko eingeführt. Ferner unterliegen Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China künftig einem vorläufigen Antidumpingzoll (DVO (EU) 2023/100).


Mit DVO (EU) 2023/111 vom 18.01.2023 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf Einfuhren von Fettsäure mit Ursprung in Indonesien eingeführt. Ebenfalls am 18.01.2023 wurde der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China verlängert (DVO (EU) 2023/112).


Mit DVO (EU) 2023/265 vom 09.02.2023 hat die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei eingeführt. Betroffen sind verschiedene Waren der KN-Codes 6907 21, 22, 23, 30 und 40.


Mit DVO (EU) 2023/453 vom 02.03.2023 wurde der bereits bestehende endgültige Antidumpingzoll für Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China, auf aus Malaysia versandte Einfuhren ausgeweitet.


Mit DVO (EU) 2023/737 und 2023/738 vom 04.04.2023 hat die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll sowie einen endgültigen Ausgleichszoll auf die Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in der Volksrepublik China wiedereingeführt. Ferner wurde mit DVO (EU) 2023/752 der Kommission vom 12.04.2023 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Natriumgluconat mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Mit DVO (EU) 2023/809 der Kommission vom 13.04.2023 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan geregelt. Zudem wurde mit der DVO (EU) 2023/825 der Kommission vom 17.4.2023 der mit DVO (EU) 2020/1408 eingeführte Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in Indonesien auf aus der Türkei versandte Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils), ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei angemeldet oder nicht, ausgeweitet.


Mit DVO (EU) 2023/934 der Kommission vom 11.05.2023 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Ferner hat die Kommission mit DVO (EU) 2023/968 vom 16.5.2023 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Grobbleche aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufprüfung geregelt.


Mit DVO (EU) 2023/1050 vom 30.05.2023 hat die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Betonstabstahl mit Ursprung in der Republik Belarus eingeführt.


Weiters wurde mit DVO (EU) 2023/1102 vom 06.06.2023 ein endgültiger Antidumpingzoll und mit DVO (EU) 2023/1103 ebenfalls vom 06.06.2023 ein endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien eingeführt. Mit DVO (EU) 2023/1122 vom 07.06.2023 hat die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll und mit DVO (EU) 2023/1123 vom selben Tag einen endgültigen Ausgleichszoll auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung eingeführt. Dies betrifft Waren der Positionen 7208, 7211, 7225 und 7226 KN. Außerdem wurde der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Sperrholz aus Okoumé mit Ursprung in der Volksrepublik China nach einer Auslaufüberprüfung mit DVO (EU) 2023/1159 vom 13.6.2023 verlängert.


Mit DVO (EU) 2023/1330 der Kommission vom 29.06.20233 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea infolge einer Auslaufüberprüfung eingeführt. Betroffen hiervon ist Thermopapier in größeren Rollen. Weiterhin wurde mit DVO (EU) 2023/1404 vom 03.07.2023 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Außerdem gibt es seit dem Inkrafttreten der DVO (EU) 2023/1444 der Kommission vom 11.07.2023 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl) aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei. Schließlich wurden mit der DVO (EU) 2023/1450 vom 13.07.2023 der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss und mit DVO (EU) 2023/1452 vom selben Tag der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung verlängert.


Mit DVO (EU) 2023/1618 vom 08.08.2023 hat die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtes Wolframcarbid mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung eingeführt. Betroffen sind davon Waren der KN-Codes 2849 90 30 und ex 3824 30 00.


Außerdem wurde mit DVO (EU) 2023/1647 vom 21.08.2023 ein endgültiger Ausgleichszoll und mit DVO (EU) 2023/1648 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung eingeführt.


Weiterführende Hinweise zur Steuerhinterziehung von Antidumpinzöllen

Foto(s): Torsten Hildebrandt

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