Neues BGH-Urteil im Diesel-Abgasskandal. Zweite Klagewelle gegen Mercedes, VW und Co?

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Der BGH entscheidet Heute am 8.Mai 2023 über das Schicksal von Diesel Abgasskandal Klagen:

Heute veröffentlicht der Bundesgerichtshof (BGH) seine viel erwartete Entscheidung im Diesel-Abgasskandal. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt.

Es ist das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs zur zweiten Klagewelle im Dieselskandal. Haben noch viel mehr Diesel-Fahrer wegen der sogenannten Thermofenster Anspruch auf Schadensersatz oder bleibt es zunächst bei der bisherigen Rechtsprechung?

Der BGH hatte nach der EuGH Entscheidung die Frage zu klären, ob er ebenfalls die europäischen Regelungen durch den Einbau von Abschalteinrichtungen in Diesel PKW für verletzt hält und sich Verbraucher in Mitgliedstaaten auch auf diese Normen berufen dürfen.

Bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH):

Der BGH entschied schon vor Jahren zum sog. Thermofenster von Mercedes, dass bei den Thermofenstern nicht davon auszugehen sei, dass die Verantwortlichen in den Autokonzernen vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben. Außerdem würden die europäischen Regelungen, um die es gehe, nur die Allgemeinheit vor dreckiger Luft schützen und nicht den einzelnen Autofahrer. Deshalb habe der einzelne Autofahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Worum ging es in den BGH Urteilen vom 8.Mai 2023?

Dem BGH liegen drei Klagen von Diesel-Fahrern vor, die sich gegen Audi, Mercedes und Volkswagen richten. Das Verfahren hatte der sogenannte "Diesel-Senat" auf Eis gelegt, um die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Die Entscheidung:

18.März 2023, 18 Uhr:

Nach aktuellen Pressemitteilungen wird heute keine Entscheidung mehr gefällt. Die Richter des BGH haben den Verkündungstermin des Urteil auf den 26. Juni 2023 gelegt. Dies nach stundenlangen Verhandlungen.

Der sogenannte Dieselsenat des BGH neigt wohl zu einer gegenüber dem EuGH abgemilderten Lösung und möchte in den Schadenersatzfällen ggf. den sogenannten kleinen Schadenersatz zusprechen. Dies hieße, dass der Dieselkäufer seinen PKW behält und den durch die Abschalteinrichtung eingetretenen Minderwert von dem Hersteller ersetzt bekommen soll. 

Nach unserer Auffassung eine etwas unklare Lösung, die wohl eher den Autoherstellern zu Gute käme. Es bleibt daher spannend bis Ende Juni.

Wir werden Sie hier und auf unserer Internetseite weiter aktuell auf dem Laufenden halten.


Urteil des EuGH vom 21.März 2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 in einem sensationellen Urteil dem Diesel-Abgasskandal eine neue Dynamik gegeben. Autohersteller, wie VW, Mercedes, Audi, BMW, Opel, u.a., die mit sogenannten Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung von Dieselmotoren auf unzulässige Weise manipulieren, können von den Verbrauchern nun leichter haftbar gemacht werden. Der EuGH stellte sogar fest, dass Ansprüche auf Schadensersatz auch dann bestehen, wenn Hersteller fahrlässig und nicht nur vorsätzlich gehandelt haben (Az. C-100/21). Damit werden Dieselklagen erheblich erleichtert.

Was hatte der EuGH entschieden?

Der EuGH hat im Wesentlichen entschiedenden, dass europäischen Regelungen, die Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen verbieten, auch die Interessen der jeweiligen Käufer in den Mitgliedstaaten schützen (drittschützende Norm). Daher kann sich ein Dieselkäufer auf die Verletzung der europäischen Regelung berufen und Schadenersatz von dem Hersteller verlangen. Jeder betroffene Kunde müsse die Möglichkeit haben, gegen die Hersteller vorzugehen. 

BGH oder EuGH, was zählt eigentlich?

Fraglich blieb nur, wie das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, diese Rechtsfragen im Diesel-Abgasskandal entscheidet. Denn eine direkte Bindungswirkung auf nationale Gerichte (Amtsgerichte, Langericht und Oberlandesgerichte) haben die Entscheidungen des EuGH nicht. Die nationealen Gerichte folgen eher den Feststellungen des BGH.

Welche Fahrzeuge sind von den Diesel-Urteilen des EuGH und BGH betroffen?

Letztlich betreffen die Urteile des EuGH und BGH die allermeisten Diesel-Fahrzeuge. Zwar ging es in dem EuGH Verfahren um einen Mercedes CDI 220, aber die in dem Fahrzeug verbaute illegale Abschalteinrichtung wird in beinahe allen Fahrzeugen der anderen Hersteller auch als Softwareupdate verwendet.

Woher weiß ich, ob mein Diesel eine Abschalteinrichtung verbaut hat?

In nahezu allen Dieselfahrzeugen der Klassen Euro 5 und Euro 6 haben die Hersteller unzulässige Abschalteinrichtugnen verbaut. Wenn Sie es genauwer wissen wollen, so machen Sie einfach in 3 Minuten den Auto-Abgass-Check auf unserer Internetseite: Auto-Abgass-Check oder lassen sich kostenfrei beraten.

Warum klagen viele Dieselfaher auf Schadenersatz und Rückgabe ihrer Diesel-PKW?

Nach unserer Erfahrung verklagen Dieselkäufer z.B. die VW AG oder Mercedes-Benz Group, weil in ihrem Auto ein Thermofenster o.ä. verbaut ist und es deshalb nicht so umweltfreundlich ist, wie versprochen. Die meiste Zeit im Jahr - bei Temperaturen unter 8 und über 15 Grad - werden die Abgase überhaupt nicht gereinigt. Der Ausstoß an gesundheits- und umweltschädlichem Stickstoffdioxid (No2) übersteigt die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches (5-15 mal so hoch). Durch die Schadenersatzklage geben Sie den Diesel zurück und können von dem Urteilsbetrag einen neueren Diesel (hier scheint die Abgassreinigung zu funktionieren) oder z.B. einen Elektro-PKW kaufen.

Welchen Schadenersatzanspruch habe ich gegen VW, Mercedes und Co?

Der Schadenersatzanspruch ist der volle Kaufpreis, abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung. Diese berechnet sich nach den ab Kauf gefahrenen Kilometern. Wir haben Ihnen auf unserer Internetseite ein einfachen Schadenersatzrechner zur Verfügung gestellt, bei dem Sie ihren Kaufpres und die Laufleistung eingeben und sofort ihren Schadenersatzbetrag erhalten: Schadenersatzrechner Abgasskandal

Kostenfreie Erstberatung und Schadenersatzrechner:

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt im Dieselskandal sehr viele betroffene Autokäufer und führt bundesweit eine Vielzahl von Klagen gegen VW und Mercedes-Benz, BMW u.a..

Wir bieten auf unseren Internetseiten: www.kanzleimitte.de und justus-abgasskandal.de eine kostenfreie Erstprüfung an. Ferner finden Sie hier nützliche Tools für einen Schnellcheck und einen Schadenersatzrechner, mit dem Sie in Sekunden ihren Anspruch berechnen können.

Senden Sie uns einfach und unverbindlich eine EMail oder rufen direkt an.

Ihr Team Justus Rechtsanwälte




Foto(s): Knud Steffan


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